2020 Abschreibungsgrenzen für PKWs und LKWs werden veröffentlicht

Die IRS hat am Mittwoch die Abschreibungsgrenzen für PKWs, die 2020 erstmals in Betrieb genommen werden, und die Höhe der Einkommensanrechnung für Leasingnehmer von PKWs, die 2020 erstmals geleast werden, veröffentlicht (Rev. Proc. 2020-37). Für diese Zwecke umfassen Personenkraftwagen auch Lastkraftwagen und Lieferwagen. Die Beträge in der Revenue Procedure sind gemäß Sec. 280F(d)(7) inflationsbereinigt, wobei die Automobilkomponente des verketteten Verbraucherpreisindex für alle städtischen Verbraucher (C-CPI-U) verwendet wird.

Für Personenkraftwagen, auf die der zusätzliche (Bonus-) Erstjahresabzug nach Sec. 168(k) Anwendung findet und die nach dem 27. 27. September 2017 angeschafft und im Kalenderjahr 2020 in Betrieb genommen werden, beträgt die Abschreibungsgrenze gemäß § 280F(d)(7) 18.100 US-Dollar für das erste Steuerjahr, 16.100 US-Dollar für das zweite Steuerjahr, 9.700 US-Dollar für das dritte Steuerjahr und 5.760 US-Dollar für jedes folgende Jahr, jeweils unverändert gegenüber 2019. Gemäß Sec. 168(k)(8)(D)(i) ist keine Bonusabschreibung für Immobilien zulässig, die vor dem 28. September 2017 erworben und nach 2019 in Betrieb genommen wurden.

Für Personenkraftwagen, die 2020 in Betrieb genommen werden und für die kein zusätzlicher (Bonus-)Abzug gemäß Sec. 168(k) für das erste Jahr gilt, gilt die Abschreibungsgrenze gemäß Sec. 280F(d)(7) für das erste Steuerjahr auf 10.100 $, für das zweite Steuerjahr auf 16.100 $, für das dritte Steuerjahr auf 9.700 $ und für jedes folgende Jahr auf 5.760 $, ebenfalls unverändert gegenüber 2019.

Sec. 280F(c) begrenzt die Abzüge für die Kosten des Leasings von Kraftfahrzeugen, ausgedrückt als Einkommensanrechnungsbetrag, gemäß einer Formel und Tabellen, die in Regs. Sec. 1.280F-7. Tabelle 3 der Rev. Proc. 2020-37 enthält die Einkommensanrechnungsbeträge für Leasingnehmer von Personenkraftwagen, die im Jahr 2020 erstmals geleast werden. Sie zeigt die Einkommensanrechnungsbeträge für eine Reihe von Marktwerten für jedes Steuerjahr nach der Erstvermietung des Fahrzeugs.

– Sally P. Schreiber, J.D., ([email protected]) ist eine leitende Redakteurin des JofA.

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