Kategorien von Prima-facie-Diskriminierung
Es gibt mehrere Kategorien von Prima-facie-Diskriminierung. Arbeitgebern ist es verboten, Arbeitnehmer oder Bewerber aufgrund ihrer Rasse, ihres Alters, ihrer nationalen Herkunft, ihres Geschlechts, einer Behinderung, einer Schwangerschaft und anderer Gründe zu diskriminieren. Eine Anscheinsdiskriminierung kann in jeder dieser Kategorien vorliegen, aber es können unterschiedliche Elemente erforderlich sein, um sie zu beweisen.
Die Elemente der verschiedenen Arten von Anscheinsdiskriminierung können je nach der spezifischen Kategorie geändert werden. So müssen beispielsweise Arbeitnehmer, die älter als 40 Jahre sind, die oben genannten Elemente zusammen mit der Tatsache nachweisen, dass der Arbeitgeber trotz der Qualifikationen des älteren Arbeitnehmers einen jüngeren Arbeitnehmer für die Stelle eingestellt hat. Mit anderen Worten, es ist mehr erforderlich, als nur zu zeigen, dass Sie einer geschützten Gruppe angehören.
Rechtsmittel bei Anscheinsdiskriminierung
Es gibt zahlreiche Rechtsmittel, die in Diskriminierungsfällen zur Verfügung stehen können. Arbeitnehmer können Schadenersatz für die erlittenen Verluste verlangen, einschließlich Lohnverlust, Wiedereinstellung, Rückforderung von Leistungen und Unterlassungsklagen, um künftige Diskriminierung zu verhindern.
Rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen
Wenn Sie glauben, dass Ihr Arbeitgeber Sie diskriminiert hat, kann ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht bei Swartz Swidler beurteilen, ob Sie einen Anscheinsbeweis haben oder nicht. Wenden Sie sich noch heute an die Anwaltskanzlei Swartz Swidler, um mehr über Ihre Rechte in Ihrem Fall zu erfahren. Ihr Anwalt wird von Ihnen verlangen, dass Sie Unterlagen zu Ihrer Beratung mitbringen, um die rechtliche Gültigkeit Ihres Anspruchs zu beurteilen.