Start Preamble
AGENCY:
Federal Aviation Administration (FAA), Department of Transportation (DOT).
AKTION:
Bekanntmachung zur Umsetzung der Ausnahmeregelung für den begrenzten Freizeitbetrieb unbemannter Luftfahrzeuge.
ZUSAMMENFASSUNG:
Diese Aktion gibt die gesetzliche Ausnahmeregelung für den begrenzten Freizeitbetrieb unbemannter Luftfahrzeuge bekannt. Sie beschreibt auch den schrittweisen Implementierungsansatz der Behörde für die Ausnahme und wie Einzelpersonen unbemannte Luftfahrzeuge (allgemein als Drohnen bezeichnet) heute im Rahmen der Ausnahme zu Freizeitzwecken betreiben können.
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FÜR WEITERE INFORMATIONEN KONTAKT:
Für Fragen zu dieser Bekanntmachung wenden Sie sich bitte an Danielle Corbett, Aviation Safety Inspector, Unmanned Aircraft Systems Integration Office, 490 L’Enfant Plaza SW, Suite 7225, Washington, DC 20024, Telefon (844) 359-6982, E-Mail [email protected].
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ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN:
I. Hintergrund
Betreiber kleiner unbemannter Luftfahrzeuge (auch Drohnen genannt) zu Freizeitzwecken müssen die Regeln in 14 CFR Teil 107 für die FAA-Zulassung und Betriebsgenehmigung befolgen, es sei denn, sie befolgen die Bedingungen der Ausnahme für den begrenzten Freizeitbetrieb von unbemannten Luftfahrzeugen, die in dieser Bekanntmachung erörtert werden. Die FAA bezeichnet Personen, die im Rahmen dieser gesetzlichen Ausnahme tätig sind, als “Freizeitflieger”.
Am 5. Oktober 2018 unterzeichnete der Präsident das FAA Reauthorization Act of 2018 (Pub. L. 115-254). Abschnitt 349 dieses Gesetzes hob die Sonderregel für Modellflugzeuge (Abschnitt 336 von Pub. L. 112-95; 14. Februar 2012) auf und ersetzte sie Anfang Drucksache 22553durch neue Bedingungen für den Betrieb kleiner unbemannter Luftfahrzeuge im Freizeitbereich ohne Anforderungen an die FAA-Zertifizierung oder Betriebsgenehmigung. Die durch Section 349 eingeführte Ausnahme für den begrenzten Freizeitbetrieb von unbemannten Luftfahrzeugen ist in 49 U.S.C. 44809 kodifiziert.
Mit der Aufhebung der Special Rule for Model Aircraft sind die Vorschriften in 14 CFR Part 101, Subpart E, mit denen die Special Rule umgesetzt wurde, nicht mehr gültig, und die FAA beabsichtigt, diesen Subpart in naher Zukunft zu entfernen.
Abschnitt 44809(a) enthält acht Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um die Ausnahmeregelung für kleine unbemannte Luftfahrzeuge für den Freizeitbereich (mit einem Gewicht von weniger als 55 Pfund) in Anspruch nehmen zu können. Einige dieser Bedingungen (insbesondere die Prüfung der fliegerischen Kenntnisse und der Sicherheit sowie die Anerkennung von Organisationen auf Gemeindeebene und die Koordinierung ihrer Sicherheitsanweisungen) können nicht sofort umgesetzt werden. Daher setzt die FAA Abschnitt 44809 schrittweise um, um den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in der Freizeit zu erleichtern. Im folgenden Abschnitt werden die acht gesetzlichen Bedingungen dargelegt und erläutert, wie die Behörde die einzelnen Bedingungen umsetzt, und es werden Hinweise für Freizeitflieger gegeben.
Freizeitflieger müssen alle gesetzlichen Bedingungen einhalten, um im Rahmen der Ausnahmeregelung für den begrenzten Freizeitbetrieb unbemannter Luftfahrzeuge tätig zu sein. Andernfalls muss der Freizeitbetrieb gemäß 14 CFR Teil 107 durchgeführt werden.
Obwohl 49 U.S.C. 44809(c) den Betrieb einiger unbemannter Luftfahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 55 Pfund unter zusätzlichen Bedingungen und mit Genehmigung der FAA erlaubt, beabsichtigt die FAA, in naher Zukunft Leitlinien zum Betrieb dieser größeren unbemannten Luftfahrzeuge zu veröffentlichen.
II. Gesetzliche Bedingungen und zusätzliche Anleitungen
Die acht gesetzlichen Bedingungen sind wie folgt:
1. Das Luftfahrzeug wird ausschließlich zu Freizeitzwecken geflogen.
Ihr unbemanntes Luftfahrzeug darf während der gesamten Dauer des Betriebs nur zu Freizeitzwecken geflogen werden. Es ist nicht zulässig, Freizeitzwecke und gewerbliche Zwecke in einem einzigen Betrieb zu kombinieren. Wenn Sie das unbemannte Luftfahrzeug für einen kommerziellen oder geschäftlichen Zweck verwenden, muss der Betrieb gemäß 14 CFR Teil 107 oder anderen anwendbaren FAA-Vorschriften erfolgen.
2. Der Betrieb des Luftfahrzeugs erfolgt in Übereinstimmung mit oder im Rahmen der Programmierung der Sicherheitsrichtlinien einer gemeindebasierten Organisation, die in Abstimmung mit der FAA entwickelt wurden.
Der FAA Reauthorization Act von 2018 verlangt von der FAA und gemeindebasierten Flugmodellbauorganisationen (CBOs), die Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien für den Freizeitbetrieb von kleinen unbemannten Luftfahrzeugen zu koordinieren. 49 U.S.C. 44809(a)(2). CBOs sind in Abschnitt 44809(h) definiert und müssen von der FAA gemäß Abschnitt 44809(i) anerkannt werden. Gemäß Abschnitt 44809(i) ist die FAA verpflichtet, Leitlinien zur Festlegung der Kriterien und des Verfahrens für die Anerkennung von CBOs zu veröffentlichen. Die FAA entwickelt die Kriterien und beabsichtigt, mit den Interessengruppen in einem öffentlichen Prozess zusammenzuarbeiten.
Bis die FAA die Kriterien und den Prozess festlegt und mit der Anerkennung der CBOs beginnt, kann sie die Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien nicht koordinieren. Dementsprechend gibt es derzeit keine anerkannten CBOs oder koordinierte Sicherheitsrichtlinien, wie sie in Abschnitt 44809(a)(2) vorgesehen sind. Darüber hinaus erkennt die FAA an, dass Flugmodellbauorganisationen Sicherheitsrichtlinien entwickelt haben, die für Freizeitflieger hilfreich sind. Die FAA hat festgestellt, dass es im öffentlichen Interesse liegt, diese Bedingung vernünftig auszulegen, um den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge im Freizeitbereich im Rahmen der Ausnahmeregelung zu erlauben, während die FAA alle gesetzlichen Bedingungen umsetzt. Die Alternative wäre, diesen Betrieb zu verbieten oder von allen Betreibern unbemannter Sportflugzeuge zu verlangen, dass sie ein Fernlotsenzertifikat gemäß 14 CFR Teil 107 erwerben und die Betriebsvorschriften gemäß Teil 107 einhalten. Um den weiteren Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in der Freizeit während des Umsetzungsprozesses zu erleichtern, stellt die FAA fest, dass der Betrieb, der in Übereinstimmung mit den bestehenden Sicherheitsrichtlinien einer Flugmodellbauorganisation durchgeführt wird, diese Bedingung erfüllt, vorausgesetzt, diese Richtlinien stehen nicht im Widerspruch zu den anderen gesetzlichen Bedingungen von Abschnitt 44809(a).
Alternativ verweist die FAA während dieser Übergangszeit die Freizeitflieger auf die bestehenden grundlegenden Sicherheitsrichtlinien, die auf den bewährten Praktiken der Industrie basieren, auf ihrer Website (faa.gov/uas):
- Fliegen Sie nur zu Freizeitzwecken
- Halten Sie Ihr unbemanntes Luftfahrzeug innerhalb Ihrer Sichtlinie oder innerhalb der Sichtlinie eines visuellen Beobachters, der sich mit Ihnen
- Fliegen Sie nicht über 400 Fuß im unkontrollierten Luftraum (Klasse G)
- Fliegen Sie nicht im kontrollierten Luftraum ohne FAA-Genehmigung
- Befolgen Sie alle FAA-Luftraumbeschränkungen, einschließlich spezieller Sicherheitsanweisungen und vorübergehender Flugbeschränkungen
- Fliegen Sie nie in der Nähe anderer Luftfahrzeuge
- Geben Sie immer allen anderen Luftfahrzeugen Vorfahrt
- Fliegen Sie nie über Menschengruppen, öffentlichen Veranstaltungen, oder Stadien voller Menschen
- Fliegen Sie niemals in der Nähe von Notfalleinsätzen
- Fliegen Sie niemals unter Drogen- oder Alkoholeinfluss
Sie sollten auch in der Lage sein, einem FAA-Inspektor oder Strafverfolgungsbeamten zu erklären, welche Sicherheitsrichtlinien Sie befolgen, wenn Sie im Rahmen der Ausnahmeregelung für den eingeschränkten Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge zu Freizeitzwecken fliegen.
Die FAA wird Sie informieren, sobald sie die endgültigen Richtlinien herausgegeben und mit der Anerkennung von CBOs begonnen hat.
3. Das Luftfahrzeug wird innerhalb der Sichtlinie der Person geflogen, die das Luftfahrzeug bedient, oder eines visuellen Beobachters, der sich in direkter Verbindung mit dem Bediener befindet.
Entweder die Person, die die Steuerung des unbemannten Sportflugzeugs bedient, oder ein visueller Beobachter, der sich in der Nähe des Bedieners befindet und in der Lage ist, verbal zu kommunizieren, muss das Luftfahrzeug jederzeit im Blick haben, um sicherzustellen, dass das unbemannte Luftfahrzeug keine Kollisionsgefahr für andere Luftfahrzeuge oder Personen am Boden darstellt. Der Einsatz eines visuellen Beobachters ist im Allgemeinen fakultativ, aber ein visueller Beobachter ist für First-Person-View (FPV)-Operationen erforderlich, die eine Sicht von einer Bordkamera ermöglichen, aber die Fähigkeit des Bedieners einschränken, den umgebenden Luftraum zu überwachen.
4. Das Luftfahrzeug wird so betrieben, dass es bemannte Luftfahrzeuge nicht behindert und ihnen nicht ausweicht.
Wenn Sie ein unbemanntes Luftfahrzeug fliegen, sind Sie dafür verantwortlich, die Höhe des Luftfahrzeugs und seine Position im Verhältnis zu anderen Luftfahrzeugen zu kennen. Sie sind auch dafür verantwortlich, einen sicheren Abstand zu anderen Luftfahrzeugen einzuhalten, indem Sie allen anderen Luftfahrzeugen unter allen Umständen Vorfahrt gewähren.
5. Im Luftraum der Klasse B, C oder D oder innerhalb der seitlichen Begrenzungen der für einen Flughafen ausgewiesenen Fläche des Luftraums der Klasse E holt der Betreiber vor dem Betrieb die vorherige Genehmigung des Verwalters oder des Beauftragten ein und beachtet alle Luftraumeinschränkungen und -verbote.
Die Klassen B, C, D und E werden zusammen als kontrollierter Luftraum bezeichnet. Die FAA hat verschiedene Luftraumklassen geschaffen, um zu berücksichtigen, ob Luftfahrzeuge Flugverkehrskontrolldienste erhalten, und um den Grad der Komplexität, der Verkehrsdichte, der Ausrüstung und der Betriebsanforderungen für Luftfahrzeuge, die durch verschiedene Teile des kontrollierten Luftraums fliegen, zu beachten. Im Allgemeinen befinden sich diese Klassen des kontrollierten Luftraums in der Nähe von Flughäfen.Start Printed Page 22554
Der Betrieb von bemannten Luftfahrzeugen erhält Flugverkehrskontrolldienste im kontrollierten Luftraum und ist als Teil dieser Dienste im kontrollierten Luftraum zugelassen. Der Betrieb kleiner unbemannter Luftfahrzeuge erhält keine Flugverkehrsdienste, muss aber im Luftraum genehmigt werden, da die FAA-Flugverkehrskontrolle für die Sicherheit und Effizienz des kontrollierten Luftraums verantwortlich ist. Für den Betrieb gemäß Teil 107 verfügt die FAA über ein Online-System, Low Altitude Authorization and Notification Capability (LAANC), das diese automatische Genehmigung in Echtzeit ermöglicht. Betreiber im Rahmen von Part 107 können die Autorisierung des Luftraums auch über das DroneZone-Portal der FAA beantragen, aber dieser manuelle Prozess kann länger dauern.
Die FAA rüstet derzeit LAANC auf, um Freizeitfliegern eine automatische Autorisierung des kontrollierten Luftraums zu ermöglichen. Die FAA ist bestrebt, LAANC für Freizeitflieger rasch einzuführen. Die FAA prüft auch Upgrades für DroneZone, um Freizeitfliegern den Zugang zu ermöglichen.
Authorization To Operate Recreational Unmanned Aircraft at Certain Fixed Sites in Controlled Airspace
Bis LAANC für den Freizeitflugbetrieb zur Verfügung steht, erteilt die FAA temporäre Luftraumgenehmigungen für den Betrieb an bestimmten festen Standorten (gemeinhin als Flugfelder bezeichnet), die durch eine Vereinbarung mit der FAA festgelegt wurden. Für feste Standorte, die sich im kontrollierten Luftraum in einer Entfernung von zwei oder mehr Meilen von einem Flughafen befinden, ist der Betrieb bis zu den Höhen der Unmanned Aircraft System (UAS) Facility Map (UASFM) gestattet. Die FAA prüft feste Standorte, die weniger als zwei Meilen von einem Flughafen entfernt sind, und wird im Einzelfall entscheiden, welche Luftraumgenehmigung angemessen ist. Flugmodellbau-Organisationen, die feste Standorte sponsern, können unabhängig von ihrer Lage im kontrollierten Luftraum zusätzliche Informationen über die Beantragung einer Luftraumgenehmigung von der Person erhalten, die im Abschnitt Kontakt für weitere Informationen in diesem Dokument angegeben ist.
Während dieser Übergangszeit dürfen Sie im kontrollierten Luftraum nur an genehmigten festen Standorten fliegen. Die Liste der genehmigten festen Standorte ist auf der Website der FAA unter www.faa.gov/uas verfügbar und wird auf den Karten im UAS Data Delivery System der FAA dargestellt, das unter https://udds-faa.opendata.arcgis.com verfügbar ist. Vereinbarungen zur Einrichtung fester Standorte können zusätzliche Betriebsbeschränkungen enthalten. Wenn Sie an einem festen Standort im kontrollierten Luftraum fliegen, müssen Sie die Betriebsbeschränkungen der Vereinbarung einhalten, die beim Sponsor des festen Standorts erhältlich ist.
Zur Erinnerung: Die bestehenden FAA-Vorschriften sehen vor, dass Sie nicht in einem ausgewiesenen beschränkten oder verbotenen Luftraum fliegen dürfen. Dazu gehört auch der Luftraum, der aus Gründen der nationalen Sicherheit oder zum Schutz von Notfalleinsätzen, einschließlich Strafverfolgungsmaßnahmen, eingeschränkt ist. Der einfachste Weg, um herauszufinden, ob Beschränkungen oder besondere Anforderungen in Kraft sind, sowie die zulässigen Flughöhen, in denen Sie fliegen möchten, ist die Verwendung der Karten im UAS Data Delivery System der FAA, das unter https://udds-faa.opendata.arcgis.com verfügbar ist, und die Überprüfung der neuesten FAA Notices to Airmen (NOTAMs). Diese Informationen können auch über Anwendungen von Drittanbietern verfügbar sein.
Die FAA gibt bekannt, wenn LAANC für die Nutzung durch Freizeitflieger verfügbar ist.
Bitte wenden Sie sich nicht an die FAA-Luftverkehrseinrichtungen, um eine Luftraumgenehmigung zu erhalten, da diese Einrichtungen keine Anfragen für den Betrieb von unbemannten Freizeitflugzeugen im kontrollierten Luftraum mehr annehmen.
6. Im Luftraum der Klasse G wird das Luftfahrzeug von der Oberfläche bis zu einer Höhe von nicht mehr als 400 Fuß über Grund geflogen und hält alle Luftraumeinschränkungen und -verbote ein.
Luftraum der Klasse G ist ein unkontrollierter Luftraum, in dem die FAA keine Flugverkehrsdienste anbietet.
Sie dürfen unbemannte Luftfahrzeuge für den Freizeitflugverkehr in diesem Luftraum bis zu einer Höhe von 400 Fuß über Grund (AGL) betreiben.
Außerdem dürfen Sie nicht in einem ausgewiesenen beschränkten oder verbotenen Luftraum fliegen. Dazu gehört auch der Luftraum, der aus Gründen der nationalen Sicherheit oder zum Schutz von Notfalleinsätzen, einschließlich Strafverfolgungsmaßnahmen, eingeschränkt ist. Der einfachste Weg, um festzustellen, ob an dem Ort, an dem Sie fliegen möchten, Einschränkungen oder besondere Anforderungen gelten, ist die Verwendung der Karten im UAS Data Delivery System der FAA, das unter https://udds-faa.opendata.arcgis.com verfügbar ist, und die Überprüfung der neuesten FAA NOTAMs.
7. Der Betreiber hat eine Prüfung der fliegerischen Kenntnisse und der Sicherheit bestanden und bewahrt einen Nachweis über das Bestehen der Prüfung auf, der dem Administrator oder einem Beauftragten des Administrators oder den Strafverfolgungsbehörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.
Abschnitt 44809(g) verlangt von der FAA, in Absprache mit den Beteiligten einen Test der Luftfahrtkenntnisse und der Sicherheit zu entwickeln, der elektronisch durchgeführt werden kann. Dieser Test soll die Kenntnisse eines Freizeitfliegers in Bezug auf die Sicherheit in der Luftfahrt und die Regeln für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge nachweisen.
Die FAA entwickelt derzeit einen Test für Luftfahrtkenntnisse und Sicherheit und plant, die Interessengruppen im Rahmen eines öffentlichen Prozesses in die Entwicklung einzubeziehen.
Die FAA räumt ein, dass die Erfüllung dieser gesetzlichen Bedingung unmöglich ist, solange die FAA den Test für Luftfahrtkenntnisse und Sicherheit nicht eingeführt hat. Aus den zuvor in diesem Dokument erörterten Gründen hat die FAA beschlossen, dass diese Bedingung erst dann gilt, wenn die FAA den Test für Kenntnisse und Sicherheit entwickelt und zur Verfügung stellt. Dementsprechend können während dieser Übergangszeit Freizeitflieger, die die anderen sieben Bedingungen gemäß Abschnitt 44809(a) einhalten, die Ausnahme für den begrenzten Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge zu Freizeitzwecken nutzen.
Die FAA wird zusätzliche Anleitungen und Hinweise bereitstellen, wenn der Test für Luftfahrtkenntnisse und Sicherheit verfügbar ist und das Datum, an dem die Einhaltung dieser Bedingung erforderlich ist.
8. Das Luftfahrzeug ist registriert und gekennzeichnet, und der Nachweis der Registrierung wird dem Administrator oder einem Beauftragten des Administrators oder den Strafverfolgungsbehörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Die Anforderungen an die Registrierung und Kennzeichnung kleiner unbemannter Luftfahrzeuge, einschließlich unbemannter Luftfahrzeuge für den Freizeitgebrauch, sind in 14 CFR Teil 48 zu finden, und die Online-Registrierung kann unter faa.gov/uas/getting_started/registration/ vorgenommen werden. Jedes unbemannte Luftfahrzeug, das für einen begrenzten Freizeitbetrieb eingesetzt wird, muss die Registrierungsnummer auf einer Außenfläche des Luftfahrzeugs tragen. Freizeitflieger müssen außerdem einen Registrierungsnachweis aufbewahren und ihn FAA-Inspektoren oder Strafverfolgungsbeamten auf Anfrage zur Verfügung stellen.
Die FAA setzt sich weiterhin dafür ein, den sicheren Betrieb unbemannter Freizeitflugzeuge im größtmöglichen vom Kongress genehmigten Umfang zu erleichtern und gleichzeitig den Belangen der nationalen und öffentlichen Sicherheit wirksam Rechnung zu tragen. Die FAA stellt Ressourcen zur Verfügung, um diesen neuen Rahmen so schnell wie möglich vollständig umzusetzen.
Diese vorläufige Umsetzungsanleitung informiert Freizeitflieger darüber, wie sie die gesetzlichen Bedingungen für die Ausnahme für den begrenzten Freizeitbetrieb unbemannter Luftfahrzeuge, kodifiziert in 49 U.S.C. 44809, erfüllen können. Dementsprechend hat die FAA festgestellt, dass diese vorläufige Umsetzungsanleitung keine eigenständigen Kosten für Freizeitflieger verursacht.
Die FAA hat das FAA Advisory Circular 91-57B aktualisiert, um die vorläufige Anleitung in dieser Bekanntmachung zu berücksichtigen. Die FAA wird weiterhin aktualisierte Anweisungen und Anleitungen bereitstellen, wenn die Umsetzung voranschreitet. Die FAA beabsichtigt, Änderungen der Vorschriften vorzunehmen, um die Ausnahme für den begrenzten Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in der Freizeit zu formalisieren.
Die in dieser Bekanntmachung gegebenen Hinweise sind für sich genommen nicht rechtsverbindlich und werden vom Ministerium oder der FAA nicht als gesonderte Grundlage für positive Durchsetzungsmaßnahmen oder andere Verwaltungsstrafen herangezogen. Unabhängig davon, ob Sie sich auf die Hinweise in diesem Dokument stützen, sind Sie unabhängig davon verpflichtet, alle bestehenden Gesetze einzuhalten, die für den Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme gelten. Die Übereinstimmung Ihrer Handlungen mit den Anleitungen in dieser Bekanntmachung entschuldigt oder mildert nicht die Nichteinhaltung anderer geltender gesetzlicher Vorschriften.
Wenn Ihr Betrieb jedoch die acht gesetzlichen Bedingungen, wie in dieser Bekanntmachung beschrieben, nicht erfüllt oder wenn Sie nicht gemäß Teil 107 oder einer anderen FAA-Befugnis operieren, kann Ihr Betrieb gegen andere FAA-Vorschriften verstoßen und Sie einer Vollstreckungsmaßnahme aussetzen. Außerdem kann die FAA, wenn Sie Ihr unbemanntes Freizeitflugzeug unvorsichtig oder rücksichtslos betreiben, von der bestehenden Befugnis Gebrauch machen, Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie zu ergreifen, weil Sie das nationale Luftraumsystem gefährden.
Bitte informieren Sie sich weiterhin regelmäßig unter faa.gov/uas über die aktuellsten Richtlinien und Hinweise.
Start Signature
Issued in Washington, DC, on May 8, 2019.
Robert C. Carty,
Deputy Executive Director, Flight Standards Service.
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BILLING CODE 4910-13-P