IRA One-Rollover-Per-Year Rule

Ab dem 1. Januar 2015 können Sie nur einen Rollover von einer IRA auf eine andere (oder dieselbe) IRA in einem beliebigen 12-Monats-Zeitraum vornehmen, unabhängig von der Anzahl der IRAs, die Sie besitzen (Ankündigung 2014-15). Sie können jedoch weiterhin so viele Übertragungen von Treuhänder zu Treuhänder zwischen IRAs vornehmen, wie Sie möchten. Sie können auch so viele Übertragungen von traditionellen IRAs auf Roth IRAs (“Konversionen”) vornehmen, wie Sie möchten.

Gültiges Recht

Sie müssen einen Betrag, der an Sie von einer traditionellen IRA ausgeschüttet wird, nicht in Ihr Bruttoeinkommen einbeziehen, wenn Sie den Betrag innerhalb von 60 Tagen in eine andere (oder dieselbe) traditionelle IRA einzahlen (Internal Revenue Code Section 408(d)(3)). Gemäß Internal Revenue Code Section 408(d)(3)(B) kann in einem Zeitraum von 12 Monaten nur ein IRA-zu-IRA-Rollover durchgeführt werden. Die vorgeschlagene Treasury Regulation Section 1.408-4(b)(4)(ii), die 1981 veröffentlicht wurde, und die IRS-Publikation 590, Individual Retirement Arrangements (IRAs), legen diese Beschränkung so aus, dass sie für jede einzelne IRA gilt, was bedeutet, dass ein Rollover von einer IRA zu einer anderen keine Auswirkungen auf einen Rollover hat, der andere IRAs der gleichen Person betrifft.

Entscheidung des US-Steuergerichts

Das Steuergericht hat kürzlich entschieden, dass Sie keine nicht steuerpflichtige Prolongation von einer IRA in eine andere vornehmen können, wenn Sie in dem vorangegangenen Zeitraum von einem Jahr bereits eine Prolongation von einer Ihrer IRA vorgenommen haben (Bobrow v. Commissioner, T.C. Memo. 2014-21). Die Befolgung dieser Entscheidung bedeutet:

– Sie müssen alle zuvor unversteuerten Beträge, die von einer IRA ausgeschüttet werden, in das Bruttoeinkommen einbeziehen, wenn Sie in den vorangegangenen 12 Monaten einen IRA-zu-IRA-Rollover vorgenommen haben, und

– Sie können der 10 %igen Frühabzugssteuer auf den Betrag unterliegen, den Sie in das Bruttoeinkommen einbeziehen.

Wenn Sie diese Beträge in eine andere (oder dieselbe) IRA einzahlen, können sie außerdem:

– überschüssige Beiträge sein und

– mit 6 % pro Jahr besteuert werden, solange sie in der IRA verbleiben.

Perspektivische Anwendung

Die IRS beabsichtigt, der Auslegung des Internal Revenue Code Section 408(d)(3)(B) durch das Finanzgericht zu folgen. Um IRA-Besitzern und Treuhändern jedoch Zeit zur Anpassung zu geben, wird der IRS die Umsetzung frühestens zum 1. Januar 2015 vornehmen. Die vorgeschlagene Treasury Regulation Section 1.408-4(b)(4)(ii) wird zurückgezogen, und die Publikation 590 wird überarbeitet, um die neue Auslegung widerzuspiegeln.

Nur Rollover sind betroffen

Diese Änderung wird sich nicht auf die Möglichkeit auswirken, Gelder von einem IRA-Treuhänder direkt an einen anderen zu übertragen, da diese Art der Übertragung kein Rollover ist (Revenue Ruling 78-406, 1978-2 C.B. 157). Die Ein-Rollover-pro-Jahr-Regel des Internal Revenue Code Section 408(d)(3)(B) gilt nur für Prolongationen.

Anleitung zur jährlichen IRA-Rollover-Grenze

Der IRS hat eine Anleitung zur Anwendung der Ein-IRA-Rollover-pro-Jahr-Regel für steuerfreie Prolongationen herausgegeben, die im März dieses Jahres angekündigt wurde und 2015 in Kraft treten wird. Für IRA-Ausschüttungen im Jahr 2015 aus Prolongationen im Jahr 2014 ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Wenn eine IRA-Ausschüttung im Jahr 2014 erhalten und ordnungsgemäß (normalerweise innerhalb von 60 Tagen) in eine andere IRA derselben Person übertragen wird, wird sie ab 2015 nicht mehr auf die Grenze von einer IRA-Ausschüttung pro Jahr angerechnet, wenn die Ausschüttung 2015 von einer anderen IRA stammt, die die Ausschüttung 2014 weder vorgenommen noch erhalten hat. Dadurch erhalten IRA-Besitzer bei der Anwendung des Limits im Jahr 2015 einen Neuanfang. Ein Übertrag von einer traditionellen IRA auf eine Roth IRA (d. h. eine Umwandlung) unterliegt nicht dem Limit von einem Übertrag pro Jahr, ebenso wenig wie Übertragungen von qualifizierten Plänen oder Übertragungen von Treuhänder zu Treuhänder. Bekanntmachung 2014-32 , 2014-48; IR 2014-107 .

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