AKADEMISCHE TITEL
Diese Richtlinien zur Namensverwendung an der JHU sollen die Verwendung des Namens und der Marken der JHU durch Dozenten und Mitarbeiter zu legitimen Zwecken, die in den Bereich ihrer beruflichen Tätigkeit an der JHU fallen, nicht einschränken, einschließlich Lehre, Veröffentlichungen, Forschung und anderer akademischer Aktivitäten. Wie in diesen Richtlinien zur Verwendung des Namens der JHU dargelegt, können Lehrkräfte und Mitarbeiter der JHU ihre Zugehörigkeit zur JHU zu Identifizierungszwecken in Verbindung mit Aktivitäten der Lehrkräfte und Mitarbeiter erwähnen, die eindeutig den Forschungs- und Bildungsauftrag der JHU unterstützen und fördern.
Die Verwendung des Namens der JHU durch Dozenten und Mitarbeiter darf ohne vorherige Genehmigung der JHU nicht den Eindruck erwecken, dass die JHU Aktivitäten, Programme, Veranstaltungen, Veröffentlichungen, Standpunkte, Positionen, Politiken, politische und/oder soziale Bewegungen, Produkte, Dienstleistungen, Unternehmen, Kandidaten für politische Ämter oder Ähnliches befürwortet, unterstützt oder ablehnt.
Fakultätsangehörige und Mitarbeiter, die ihren JHU-Titel und ihre Zugehörigkeit gemäß diesen JHU-Namensverwendungsrichtlinien verwenden, sollten auch für Transparenz sorgen, indem sie alle persönlichen und/oder institutionellen finanziellen Interessen an der Aktivität, dem Unternehmen, der Dienstleistung oder dem Produkt offenlegen.
JHU-Fakultätsangehörige können ihren JHU-Titel und ihre Zugehörigkeit zu Identifizierungszwecken im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit wie folgt angeben:
Beispielzitat für Vollzeitfakultät:
Sarah Brown, PhD
Professorin für Epidemiologie
Johns Hopkins Bloomberg School of Public Health
Beispielzitat für Teilzeit-Fakultät:
Sarah Brown, PhD
Assistenzprofessorin für Archäologie (Teilzeit)
Johns Hopkins University Krieger School of Arts and Sciences
Beispielzitat für Lehrbeauftragte:
Sarah Brown, PhD
Adjunct Assistant Professor of International Economics
Johns Hopkins University School of Advanced International Studies
Beispiel für eine Gastprofessur:
Sarah Brown, PhD
Visiting Assistant Professor of Mechanical Engineering Johns Hopkins University Whiting School of Engineering
NON-JHU ACTIVITIES
Wenn Fakultätsmitglieder und Mitarbeiter an Aktivitäten oder Zwecken beteiligt sind, die nicht direkt mit der JHU in Verbindung stehen (d. h.e., (z. B. unabhängige Beratertätigkeiten, andere geschäftliche Aktivitäten, private Praktiken usw.), dürfen Lehrkräfte und Mitarbeiter den Namen der JHU nur zu Identifizierungszwecken in sachlichen und korrekten Verweisen auf den Titel und die Zugehörigkeit der Person zur JHU verwenden, wie in Abschnitt A über akademische Titel dargelegt.
Darüber hinaus müssen Lehrkräfte und Mitarbeiter, die ihren JHU-Titel und ihre Zugehörigkeit in Verbindung mit Aktivitäten oder Zwecken außerhalb der JHU erwähnen, sicherstellen, dass eine solche Verwendung:
- nicht den Eindruck erweckt oder nahelegt, dass die JHU an einem kommerziellen Produkt, einer Dienstleistung, einer externen Aktivität, einem Unternehmen oder einer Organisation beteiligt ist, dafür verantwortlich ist, diese gutheißt, genehmigt oder fördert, usw.und
- erläutert, dass alle geäußerten Meinungen oder Standpunkte die der jeweiligen Person sind und keine offiziellen Positionen der JHU darstellen oder von der JHU gebilligt oder genehmigt werden.
Wenn die Verwendung des Titels und der Zugehörigkeit eines Fakultätsmitglieds oder eines Mitarbeiters zur JHU gestattet ist, aber dennoch Unklarheiten oder Verwirrung in Bezug auf einen der vorgenannten Punkte bestehen könnten, verlangt die JHU entsprechende Haftungsausschlüsse.
Die Fakultätsmitglieder und Mitarbeiter der JHU können Blogs veröffentlichen oder an sozialen Medien außerhalb der JHU teilnehmen. Dabei muss jedoch jede Verwendung ihres Titels und ihrer Zugehörigkeit zur JHU von einem Haftungsausschluss begleitet werden, wie folgt: “Der Beitrag von Dr./Herrn/Frau auf dieser Website wird in persönlicher Eigenschaft verfasst und ist unabhängig von seiner/ihrer Zugehörigkeit zur Johns Hopkins University.”
Gesuche um Genehmigung sind an das Kommunikationsbüro der Schule oder Abteilung zu richten, das sich mit dem Kommunikationsbüro der Universität beraten kann.
AKADEMISCHE PRÄSENTATIONEN UND ANDERE REDEN
Das Halten von Präsentationen in seriösen akademischen Foren ist ein wichtiger Bestandteil des Forschungs- und Bildungsauftrags der JHU. Dozenten und Mitarbeiter der JHU können ihren Titel und ihre Zugehörigkeit zur JHU zu Identifizierungszwecken angeben, wie in Abschnitt A über akademische Titel beschrieben, wenn sie akademische Präsentationen oder Vorträge auf Tagungen wissenschaftlicher oder akademischer Gesellschaften und Verbände, an anderen Einrichtungen und in anderen akademischen Umgebungen sowie auf Videobändern und anderen Aufzeichnungen wissenschaftlicher oder pädagogischer Präsentationen, wie den oben aufgeführten, halten.
Die JHU ermutigt Dozenten und Mitarbeiter auch zur Teilnahme an externen Vorträgen, die keine akademischen Präsentationen sind und die Gelegenheit bieten, ihr Fachwissen zu verbreiten.
Fakultätsangehörige und Mitarbeiter können ihren JHU-Titel und ihre Zugehörigkeit zu Identifikationszwecken in Verbindung mit ihrer Teilnahme an Präsentationen und Vorträgen nennen, vorausgesetzt, dass:
- der Verweis sachlich und korrekt ist;
- der Verweis nicht den Eindruck erwecken kann, dass die JHU ein kommerzielles Produkt, eine Dienstleistung oder eine externe Aktivität, Firma oder Organisation unterstützt, billigt oder fördert;
- der Lehrkörper oder das Personal deutlich darauf hinweist, dass er oder sie als Einzelperson und nicht im Namen der JHU spricht und dass alle zum Ausdruck gebrachten Standpunkte, Meinungen oder Positionen die des Lehrkörpers oder des Personals sind und nicht die offiziellen Positionen der JHU oder von der JHU gebilligt oder genehmigt werden;
- wenn zutreffend, verwendet die Präsentation im Wesentlichen den eigenen Inhalt des Dozenten oder Mitarbeiters und der Sponsor oder Organisator schränkt die Verwendung des eigenen Inhalts durch den Dozenten oder Mitarbeiter nicht ein;
- wenn zutreffend, werden die Folien oder das Präsentationsmaterial nicht von einem Drittunternehmen oder einem Sponsor erstellt; und
- wenn zutreffend, wird Material von Drittunternehmen nur verwendet, wenn und soweit dies erforderlich ist, um die entsprechenden rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Die JHU rät Lehrkräften und Mitarbeitern dringend davon ab, sich an externen Vorträgen zu beteiligen, deren Ziel es ist, Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen Dritter zu vermarkten, und verbietet die Verwendung des Namens der JHU in Verbindung mit solchen Vorträgen ohne vorherige schriftliche Genehmigung.
Außer in den Medien (für Verwendungen, die keine Werbung, Vermarktung, Förderung oder Unterstützung von Produkten, Dienstleistungen oder Dritten beinhalten) dürfen Lehrkräfte und Mitarbeiter nicht in Materialien von Drittorganisationen in den Bereichen ihrer fachlichen Kompetenz zitiert werden. Ausnahmen sind nur in seltenen Fällen mit vorheriger Genehmigung des Kommunikationsbüros der Schule oder des Fachbereichs möglich, das sich mit dem Kommunikationsbüro der Universität beraten kann.
BÜCHER, AKADEMISCHE VERÖFFENTLICHUNGEN UND LEHRBÜCHER
Die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Büchern und Artikeln ist ein zentraler Bestandteil des Forschungs- und Bildungsauftrags der JHU, und die Autoren des Lehrkörpers und der Mitarbeiter der JHU schließen oft persönliche Veröffentlichungsverträge mit kommerziellen Verlagen ab. Im Allgemeinen gestattet die JHU den Verlagen, den Titel und die Zugehörigkeit eines Autors aus dem Lehrkörper oder dem Personal der JHU zu verwenden, um auf die Beiträge des Lehrkörpers oder des Personals in Lehrbüchern, Fachpublikationen und anderen wissenschaftlichen Werken hinzuweisen, vorausgesetzt, dass:
- der Verweis sachlich und korrekt ist;
- die Verwendung des Titels und der Zugehörigkeit des Dozenten oder Mitarbeiters der JHU nicht den Eindruck erweckt, dass die Veröffentlichung oder der Beitrag oder der Standpunkt des Dozenten oder Mitarbeiters von der JHU befürwortet oder gebilligt wird; und
- der Name der JHU nicht in größerer Schrift oder an prominenterer Stelle erscheint als der Name des Autors oder der Autoren.
Der Vertrag des Dozenten oder Mitarbeiters mit dem Verlag sollte festlegen, wie der Titel und die Zugehörigkeit des Dozenten oder Mitarbeiters zur JHU verwendet werden dürfen, und jede andere Verwendung des Namens der JHU untersagen. In einigen Fällen beteiligt sich die JHU an der Erstellung oder Veröffentlichung von Werken für Fachleute oder Verbraucher und gestattet eine begrenzte Verwendung des Namens und der Marken der JHU in Verbindung mit solchen Werken. Die Verwendung des Namens und der Marken der JHU im Titel oder in Verbindung mit einem Buch, einer CD, einer DVD, einem Video, einer Website oder einer anderen Veröffentlichung in einem beliebigen Medium erfordert die vorherige schriftliche Genehmigung des Kommunikationsbüros der Universität.
Beispiel für eine genehmigte Verwendung
Anfrage: Ein Lehrbuchverlag hat Professor Silver als Chefredakteur eines neuen Lehrbuchs engagiert. Silver wird die Mitherausgeber und Kapitelautoren verpflichten und die Gesamtverantwortung für das Werk übernehmen. Sie schlägt vor, einen persönlichen Vertrag mit dem Verlag abzuschließen, der ihr eine Tantieme auf den Verkauf des Buches zahlt. Der Vertrag sieht vor, dass der Verlag ihren Titel und ihre Zugehörigkeit zur JHU in dem Buch und in dem Material, das er zur Werbung für das Buch verwendet, nennen kann.
Entscheidung: Diese Verwendung ist angemessen, und Professor Silver kann mit dem Projekt fortfahren.
Beispiel für eine nicht genehmigte Verwendung
Antrag: Der Verlag von Professor Silver möchte das Logo der JHU auf dem Umschlag des Buches verwenden. Für seine Werbekampagne plant er, Fotos von Silver vor den Schildern des JHU-Campus zu machen.
Entscheidung: Es handelt sich um eine individuelle, nicht um eine institutionelle Publikationsaktivität. Die JHU übernimmt keine Verantwortung für die Vorbereitung des Manuskripts oder andere Aspekte des Buches. Die JHU wird die Verwendung des JHU-Logos auf dem Buchumschlag oder von Fotos von Campus-Schildern in ihrer Werbung nicht genehmigen.
Geschäftskarten, Briefpapier, E-Mail
Die Dozenten und Mitarbeiter der JHU dürfen den Namen und die Zeichen der JHU auf Visitenkarten, Briefpapier und dergleichen verwenden, wenn der Hinweis sachlich und korrekt ist. Lehrkräfte und Mitarbeiter der JHU dürfen auf der Vorderseite ihrer Visitenkarten, Briefköpfe und dergleichen nicht sowohl den Namen und die Marken der JHU als auch den Namen, das Logo, den Slogan, die Website oder den Namen eines Produkts oder einer Dienstleistung einer anderen Institution, Organisation, Person oder eines Unternehmens verwenden. Fakultätsangehörige und Mitarbeiter der JHU dürfen jedoch den Namen einer anderen Einrichtung oder Organisation auf der Rückseite ihrer Visitenkarten verwenden.
Fakultätsangehörige und Mitarbeiter dürfen keinen Briefkopf, keine Visitenkarten oder E-Mails mit dem Namen und den Marken der JHU für private, nicht der JHU zuzurechnende Zwecke verwenden, einschließlich privater beruflicher Aktivitäten, einer privaten Praxis oder eines privaten Unternehmens, externer Beratungs- oder kommerzieller Aktivitäten oder für jegliche Verwendung, die eine Beteiligung der JHU an, eine Verantwortung für oder eine Genehmigung oder Befürwortung von nicht der JHU zuzurechnenden Kommunikationen oder Aktivitäten oder von kommerziellen Produkten, Dienstleistungen oder Unternehmen Dritter implizieren oder nahelegen könnte.
WEBSITES DER FÜHRUNGSKRÄFTE UND DES PERSONALS
Die Webseiten der JHU sollen eine glaubwürdige Informationsquelle über die Aktivitäten der JHU darstellen, und die individuellen Webseiten der JHU-Führungskräfte sind ein wichtiger Teil dieser Ressource für Kollegen, Studenten, Sponsoren, Spender und die Öffentlichkeit.
Führungskräfte und Mitarbeiter dürfen keine externen (d.h., (d. h. nicht zur JHU gehörende) Websites erstellen und/oder unterhalten, die Namen oder Logos der Universität oder eines Fachbereichs enthalten oder den Anschein erwecken, dass diese Website zur Universität gehört. Fakultätsangehörige und Mitarbeiter dürfen ihren Titel und ihre Zugehörigkeit zur JHU nicht auf Websites angeben, die nichts mit ihrer beruflichen Tätigkeit als JHU-Fakultätsangehörige oder -Mitarbeiter zu tun haben (z. B. Websites, die sich auf eine persönliche Nebentätigkeit beziehen).
Alle JHU-Fakultäts-Webseiten müssen übersichtlich und einfach zu navigieren sein und angemessene, aktuelle Inhalte enthalten. Alle Fakultäts-Webseiten sollten auf der entsprechenden Website des Fachbereichs der JHU angesiedelt sein und ein Format und ein Erscheinungsbild aufweisen, das mit den Standards der Website des Fachbereichs sowie mit den Grafikstandards der JHU übereinstimmt.
Wenn die JHU-Website eines Fakultätsmitglieds oder eines Mitarbeiters mit einer externen Website verlinkt ist, muss der folgende Haftungsausschluss veröffentlicht werden: “Sie werden zu einer Website außerhalb der Johns Hopkins University weitergeleitet, die ausschließlich Informationszwecken dient. Die Johns Hopkins University kontrolliert, befürwortet oder genehmigt keine Websites außerhalb der Universität und übernimmt keine Verantwortung für Form, Format, Inhalt, Zuverlässigkeit, Genauigkeit oder andere Aspekte externer Websites.”
Wenn Sie Fragen zur Verwendung des Namens und der Marken der JHU auf Websites haben, wenden Sie sich bitte an das Kommunikationsbüro der Schule oder des Fachbereichs, das sich gegebenenfalls mit dem Kommunikationsbüro der Universität abstimmt.
JHU WEBSITES
JHU-Websites sollten keine Inhalte von externen Einrichtungen enthalten, wie z. B. Logos, Marken, Diagramme/Schaubilder, Grafiken, PDFs, Fotos oder Videos. Inhalte von externen Stellen könnten so verstanden werden, dass sie eine Billigung oder Zustimmung zu einer externen Stelle oder deren Produkten oder Dienstleistungen implizieren oder nahelegen. Begrenzte Ausnahmen können zulässig sein, wenn z. B. Inhalte, die von einer staatlichen Stelle oder einer Fachgesellschaft erstellt wurden, angemessen sind und den Nutzen der JHU-Website erhöhen. Allerdings ist die vorherige Zustimmung sowohl der JHU als auch des Dritten erforderlich, und die Inhalte Dritter müssen eindeutig und angemessen gekennzeichnet sein.
Eine JHU-Website muss, unabhängig davon, ob sie von einem Fachbereich, einer Abteilung, einem Programm, einem Zentrum oder einer anderen Organisationseinheit betrieben wird, den folgenden Haftungsausschluss enthalten, wenn sie auf externe Websites verweist: “Sie werden zu einer Website außerhalb der Johns Hopkins University weitergeleitet, die ausschließlich Informationszwecken dient. Die Johns Hopkins University kontrolliert, befürwortet oder genehmigt keine Websites außerhalb der Universität und übernimmt keine Verantwortung für Form, Format, Inhalt, Zuverlässigkeit, Genauigkeit oder andere Aspekte externer Websites.” Keine JHU-Website darf mit einer Website eines Anbieters verlinkt werden.
Befindet sich eine JHU-Website aufgrund eines Vertrags mit der JHU auf einem Server eines Drittanbieters, so darf der Name des Drittanbieters unter der Fußzeile am unteren Rand der Webseite angegeben werden (d. h. “powered by”). Ein Logo, eine Marke oder ein Hyperlink des Anbieters sollte nicht vorhanden sein.
Fragen und Genehmigungsanträge sollten an das Kommunikationsbüro der Schule oder des Fachbereichs gerichtet werden, das sich mit dem Kommunikationsbüro der Universität beraten kann.
WERBUNG VON PRODUKTEN UND DIENSTLEISTUNGEN
Der Name und die Marken der JHU dürfen nicht auf Konsumgütern, Produktverpackungen oder Verpackungsbeilagen verwendet werden, und sie dürfen in keiner Weise verwendet werden, die eine Befürwortung oder Genehmigung eines Dritten oder eines Konsumguts, einer Dienstleistung oder einer Einrichtung durch die JHU implizieren oder suggerieren könnte.
Fremde Unternehmen können versuchen, ihre Beziehung zur JHU oder zu einem Fakultätsmitglied der JHU zu nutzen, um Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens zu bewerben. Die Verwendung des Namens der JHU oder eines Fakultätsmitglieds, insbesondere seines Titels und seiner Zugehörigkeit zur JHU, in einer Weise, die eine Befürwortung von Produkten, Dienstleistungen oder Einrichtungen Dritter implizieren oder suggerieren könnte, ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung der JHU strengstens untersagt.
Wenn eine Verwendung erlaubt ist, aber dennoch Unklarheit oder Verwirrung über die Befürwortung oder Genehmigung bestehen könnte, verlangt die JHU einen ausdrücklichen und deutlich sichtbaren Haftungsausschluss, der besagt, dass die JHU den Dritten oder seine Dienstleistungen oder Produkte nicht befürwortet oder genehmigt.
Der Name und die Marken der JHU dürfen nicht in Verbindung mit Aktivitäten verwendet werden, an denen Dritte beteiligt sind, wenn diese Aktivitäten die Befürwortung oder Billigung eines Dritten oder einer kommerziellen Einrichtung, eines Produkts oder einer Dienstleistung implizieren oder nahelegen könnten. Ebenso sollten Dozenten und Mitarbeiter ihren Titel und ihre Zugehörigkeit zur JHU nicht in Verbindung mit Aktivitäten an der JHU oder außerhalb der JHU verwenden, an denen Dritte beteiligt sind, wenn diese Aktivitäten den Eindruck erwecken könnten, dass eine dritte Partei oder eine kommerzielle Einrichtung, ein Produkt oder eine Dienstleistung gebilligt oder genehmigt wird.
Die JHU wird die besonderen Umstände jeder Verwendung berücksichtigen, z. B. wo und wie der Name verwendet wird, welche anderen Informationen angegeben werden, die Größe der Schriftart und welche Links auf einer Webseite vorhanden sind, um festzustellen, ob der Eindruck einer unzulässigen Billigung entstehen könnte. Anträge auf Genehmigung der Verwendung sind an das Kommunikationsbüro der Universität zu richten.
BERATUNGSDIENSTE FÜR DRITTE
Viele Einheiten, Bereiche und Abteilungen der JHU erbringen Beratungsdienste für Dritte. Ebenso erbringen viele Fakultätsmitglieder Beratungsleistungen für externe Organisationen und Unternehmen. Dritte, die Beratungsdienste von der JHU oder von JHU-Fakultätsmitgliedern in Anspruch nehmen, benötigen eine vorherige schriftliche Genehmigung, bevor sie den Namen der JHU verwenden oder auf den Titel und die Zugehörigkeit eines JHU-Fakultätsmitglieds zur JHU verweisen dürfen. Wenn eine solche Verwendung genehmigt wird, verlangt die JHU häufig, dass der Dritte an prominenter Stelle auf die Beteiligung, Befürwortung oder Genehmigung durch die JHU-Fakultät und/oder die JHU hinweist.
Wenn genehmigt, muss die Verwendung des Titels und der Zugehörigkeit eines JHU-Fakultätsmitglieds zur JHU in Verbindung mit Beratungsdienstleistungen, die das JHU-Fakultätsmitglied für einen Drittkunden erbringt, erfolgen:
- sachlich und korrekt sein;
- keine Verwendung von Marken, Abzeichen oder Logos der JHU beinhalten;
- nicht den Eindruck erwecken oder suggerieren, dass die JHU den Kunden oder dessen Produkte oder Dienstleistungen befürwortet oder genehmigt;
- mit einer eindeutigen Erklärung einhergehen, dass die zum Ausdruck gebrachten Standpunkte oder Meinungen die des Fakultätsmitglieds und nicht die offiziellen Positionen der JHU sind;
- in einem formellen Vertrag mit dem Dritten festgehalten werden. Der Vertrag muss die begrenzte zulässige Verwendung des Namens der JHU festlegen und darauf hinweisen, dass für jede andere Verwendung die vorherige schriftliche Genehmigung der JHU erforderlich ist; und
- für Dritte, die angeben, dass Mitglieder der JHU-Fakultät ihre Berater sind, darf der Dritte das Mitglied der JHU-Fakultät nur als eines in einer Liste der anderen Berater des Dritten erwähnen.
Die Verwendung des Namens der JHU in Verbindung mit Beratungsdiensten, die von einer JHU-Schule, -Einheit, -Abteilung oder -Abteilung für einen Dritten erbracht werden, muss, sofern genehmigt, erfolgen:
- sachlich und korrekt sein;
- keine Verwendung von JHU-Marken oder -Logos beinhalten;
- keine Befürwortung oder Billigung des Kunden oder seiner Produkte oder Dienstleistungen implizieren oder suggerieren können;
- in einem formellen Vertrag mit der externen Organisation oder Firma festgehalten werden; der Vertrag muss die begrenzte zulässige Verwendung des Namens der JHU angeben und darauf hinweisen, dass für jede andere Verwendung die vorherige schriftliche Genehmigung der JHU erforderlich ist;
- die Schule, Einheit, Abteilung oder Abteilung der JHU angeben, die die Beratungsdienste erbringt;
- nicht implizieren oder suggerieren, dass die JHU als Institution solche Dienste anbietet; und die Schule, Einheit, Abteilung oder Abteilung der JHU in einer Liste der Berater oder Consultants des Dritten angeben.
- Für Dritte, die angeben, dass eine JHU-Schule, -Einheit, -Abteilung oder -Fakultät ihr Berater oder Berater ist, darf der Dritte die JHU-Schule, -Einheit, -Abteilung oder -Fakultät nur als einen in einer Liste der anderen Berater oder Berater des Dritten nennen.
Anfragen zur Genehmigung sollten an das Kommunikationsbüro der Schule oder Abteilung gerichtet werden, das sich mit dem Kommunikationsbüro der Universität beraten kann.
INSTITUTIONELLE BEZIEHUNGEN UND VERTRÄGE MIT DRITTEN
Die JHU und ihre Dozenten und Mitarbeiter unterhalten Beziehungen zu Tausenden von dritten Personen und Einrichtungen, einschließlich Organisationen, Forschungssponsoren, Kooperationspartnern, Verkäufern, Stiftungen, Gemeindegruppen und anderen. Die Verwendung des Namens und der Marken der JHU durch Dritte ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch autorisierte Vertreter der JHU strengstens untersagt.
Bei bestimmten Kooperationen, bei denen die Ziele der Zusammenarbeit mit dem Auftrag und den Werten der JHU übereinstimmen, kann die JHU einer begrenzten Verwendung des Namens und der Marken der JHU durch Dritte zustimmen. Die Bedingungen der institutionellen Zusammenarbeit und die Bestimmungen zur Verwendung des Namens müssen in einem förmlichen Vertrag zwischen der JHU und dem Dritten festgelegt werden.
Verträge zwischen der JHU und dritten Personen oder Einrichtungen müssen Bestimmungen enthalten, in denen die zulässige Verwendung des Namens und der Marken der JHU durch Dritte festgelegt ist und die eine Überprüfung und Genehmigung durch die JHU vor jeder anderen Verwendung des Namens und der Marken der JHU durch Dritte erfordern. Wenn eine begrenzte Verwendung des Namens und der Marken der JHU durch Dritte zulässig ist, müssen die Vertragsbestimmungen sicherstellen, dass die JHU eine angemessene Kontrolle ausübt und geeignete Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat, um die Korrektheit der Verwendung des Namens und der Marken der JHU durch den Dritten zu gewährleisten und die laufende Verwendung zu überwachen, um sicherzustellen, dass sie angemessen ist.
Besteht bei einer anderweitig genehmigten Verwendung die Gefahr von Unklarheiten oder Verwechslungen im Hinblick auf eine unangemessene Befürwortung oder Genehmigung einer Einrichtung, einer Dienstleistung oder eines Produkts eines Dritten, verlangt die JHU, dass die Verwendung durch einen ausdrücklichen und deutlichen Haftungsausschluss ergänzt wird. Die JHU kann beschließen, die beantragte Nutzung nicht zu genehmigen, wenn das Potenzial für Zweideutigkeit oder Verwirrung in Bezug auf Befürwortung oder Genehmigung zu groß ist.
Die Verwendung des Namens der JHU durch externe Organisationen oder Unternehmen als Hinweis auf ihre Beziehung zur JHU (z. B. auf ihren Websites) ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der JHU für die jeweilige Verwendung zulässig, vorausgesetzt, dass:
- die Verwendung sachlich und korrekt ist;
- die Verwendung nicht den Eindruck erweckt oder nahelegt, dass ein Produkt, eine Dienstleistung oder eine dritte Partei gebilligt oder unterstützt wird;
- die Verwendung erfolgt nicht im Austausch für verbilligte oder kostenlose Produkte oder Dienstleistungen, die von Dritten bereitgestellt werden;
- es werden keine Zitate von JHU-Fakultäten, -Mitarbeitern oder -Studenten verwendet;
- es werden keine Charakterisierungen der Meinungen oder Standpunkte von JHU-Fakultäten, -Mitarbeitern oder -Studenten verwendet;
- einschlägige Verträge in vollem Umfang in Kraft sind und die genehmigten Verwendungen des Namens der JHU in entsprechenden Vertragsbestimmungen festgehalten sind, in denen die begrenzten zulässigen Verwendungen angegeben sind und darauf hingewiesen wird, dass für alle anderen Verwendungen eine vorherige schriftliche Genehmigung der JHU erforderlich ist; die Verwendung, einschließlich Größe, Stil und Platzierung, ist angemessen und kann nicht die Billigung oder Zustimmung der JHU implizieren oder suggerieren;
- Wenn die JHU einem Anbieter erlaubt, die JHU als Auftraggeber oder Kunden zu nennen, muss die JHU als einer von mehreren anderen Auftraggebern oder Kunden aufgeführt werden, und der Name der JHU darf nicht auffälliger sein als die Namen anderer Auftraggeber; und
- sofern erforderlich, muss der Verwendung ein angemessener Haftungsausschluss beigefügt werden.
Dritte dürfen den Namen und die Marken der JHU nicht als Teil ihres Namens, ihrer Überschrift, ihres Slogans oder ihrer Markenzeichen verwenden, es sei denn, die JHU hat dem vorher zugestimmt; dies muss in einem formellen Vertrag zwischen der JHU und dem Dritten festgehalten werden. Generell genehmigt die JHU solche Verwendungen nur dann, wenn die JHU Eigentumsanteile oder eine wesentliche Qualitätskontrolle über den Dritten und/oder die erbrachten Dienstleistungen hat.
NACHRICHTENBERICHT UND PRESSEMITTEILUNGEN
Die JHU fördert angemessene proaktive und reaktive Beziehungen zu nationalen, lokalen und internationalen Presse-, Rundfunk- und Online-Nachrichtenmedien und die angemessene Verwendung des Namens der JHU durch anerkannte und legitime Nachrichtenorganisationen.
Anfragen nach Informationen, Interviews oder anderen Presseaktivitäten, die von anerkannten Nachrichtenorganisationen, einschließlich Zeitungen, Magazinen, Fernsehen, Radio und Online-Nachrichtendiensten, direkt an die Fakultät und das Personal gerichtet werden, sollten an das Kommunikationsbüro der Schule oder des Fachbereichs weitergeleitet werden, das sich mit dem Büro für Kommunikation der Universität beraten kann, das die Situation bewertet und verwaltet:
- Informationsanfragen von und Interviews mit Lehrkräften und Mitarbeitern, die von akkreditierten Nachrichtenorganisationen, einschließlich Zeitungen, Zeitschriften, Fernsehen, Radio und Online-Nachrichtendiensten, eingehen;
- alle Pressemitteilungen und offiziellen Erklärungen zu Forschung, Wirtschaft und anderen Informationen der JHU;
- Anfragen von Organisationen, Unternehmen und Anbietern zur Verwendung des Namens der JHU in Pressemitteilungen und ähnlichem Material;
- Interaktionen mit Dokumentarfilm- und Unterhaltungsproduzenten und freiberuflichen Autoren; und
- Redaktionsbriefe und Meinungsartikel, die eine institutionelle Perspektive oder Position vertreten.
Die JHU gibt im Allgemeinen keine gemeinsamen Pressemitteilungen über externe Produkte oder Dienstleistungen heraus. Unternehmen oder andere Organisationen, die mit der JHU in vertraglicher Beziehung stehen, möchten jedoch häufig Pressemitteilungen herausgeben, die ihre Beziehungen zur JHU bekannt machen. Mit Genehmigung der JHU können solche Unternehmen oder Organisationen den Namen der JHU in einer Pressemitteilung erwähnen, vorausgesetzt, dass:
- das Unternehmen oder die Organisation in einer offiziellen oder vertraglichen Beziehung zur JHU steht;
- jeder Verweis auf die Beziehung zwischen der JHU und dem Unternehmen oder der Organisation sachlich und korrekt ist;
- die JHU die Möglichkeit hat, die vollständige Richtigkeit der Angaben in der Mitteilung zu überprüfen und die Mitteilung vor ihrer Veröffentlichung genehmigt;
- Verträge wurden vollständig ausgeführt, bevor die Mitteilung herausgegeben wird, wenn sich die Mitteilung auf Forschungssponsoring, Lizenzen oder Käufe bezieht;
- die Mitteilung enthält keine Zitate von JHU-Fakultäten oder -Mitarbeitern, um den Anschein einer Befürwortung zu vermeiden; und
- alle in der Mitteilung beschriebenen Forschungsprotokolle für Menschen wurden von einem institutionellen Prüfungsausschuss der JHU genehmigt.
POLITISCHE UND ÖFFENTLICHKEITSPOLITISCHE AKTIVITÄTEN
Für Hinweise zu politischen und öffentlichkeitspolitischen Aktivitäten verweisen wir auf die JHU-Richtlinie zu politischen Aktivitäten und wenden uns an das Universitätsbüro für staatliche & Gemeinschaftsangelegenheiten und/oder das Kommunikationsbüro der Universität.
Fakultätsangehörige und Mitarbeiter müssen für jede Verwendung des Namens und der Marken der JHU (einschließlich der Verwendung des Titels und der Zugehörigkeit eines Fakultätsangehörigen oder Mitarbeiters zur JHU) im Rahmen dieser Aktivitäten die vorherige Genehmigung des Office of Government & Community Affairs und/oder des Kommunikationsbüros der entsprechenden Schule oder Abteilung einholen, das sich mit dem Kommunikationsbüro der Universität beraten kann. Für alle genehmigten Verwendungen können weitere Haftungsausschlüsse erforderlich sein.