Bei der Betrachtung der Geschichte des Habsburgerreiches nach 1867 ist es wichtig zu betonen, dass der Staat faktisch drei Regierungen hatte. An der Spitze stand die gemeinsame österreichisch-ungarische Verwaltung mit den gemeinsamen Ministerien für auswärtige Angelegenheiten, Krieg und Finanzen. Daneben gab es getrennte Regierungen für Österreich und für Ungarn. Die wichtigste einigende Figur in diesem Arrangement war Franz Joseph, der in Österreich Kaiser und in Ungarn König war. Er war in seinem gesamten Reich ein konstitutioneller Monarch, hatte jedoch in jeder Hälfte unterschiedliche Befugnisse. In der Praxis war sein Einfluss auf militärische Angelegenheiten und die Außenpolitik groß, aber er konnte die innenpolitischen Ereignisse in keinem Teil seines Reiches wirksam kontrollieren. Ein weiteres verbindendes Element war die Tatsache, dass Delegationen von je sechzig Mitgliedern des österreichischen Reichsrats und des ungarischen Parlaments abwechselnd in Wien und Budapest zusammenkamen, um bestimmte gemeinsame Probleme zu behandeln. Für die Mehrheit der habsburgischen Bevölkerung waren jedoch die Entscheidungen der getrennten österreichischen und ungarischen Regierungen wichtiger als die Arbeit der gemeinsamen Institutionen. Es sei daran erinnert, dass Österreich die Bukowina, Dalmatien und die slowenischen Länder zugewiesen wurden; die große Mehrheit der habsburgischen Kroaten, Serben und Rumänen lebte jedoch in den ungarischen Kronländern (siehe Karte 2).
Obwohl sich diese Erzählung hauptsächlich mit der südslawischen und rumänischen Bevölkerung befasst, dominierten ihre spezifischen Probleme nicht das politische Leben der Monarchie.