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Begriff

GÖTTLICHES GESETZ

Definition

Das ewige Gesetz Gottes, oder die göttliche Vernunft, die das ganze Universum regiert. Gott, der als Herrscher des Universums verstanden wird. Der Regierungsplan, den er im Sinn hat, trägt den Charakter eines Gesetzes, und weil er in der Ewigkeit und nicht in der Zeit gedacht ist, sagt man, dass er das ewige Gesetz ist. Dieses ewige Gesetz umfasst sowohl das physikalische als auch das moralische Gesetz. Beide haben die Vorstellung einer zu erfüllenden Norm gemeinsam. Bei den physikalischen Gesetzen wird diese Norm notwendigerweise erfüllt, wie es bei der Schwerkraft oder der Ausdehnung der Materie durch Wärme geschieht. Bei den moralischen Gesetzen kann die Norm je nach der freien Entscheidung des Menschen erfüllt oder nicht erfüllt werden.

Das ewige Sittengesetz hat sich dem Menschengeschlecht auf zwei Arten offenbart, auf natürliche und auf übernatürliche Weise. Im ersten Fall lernt der Mensch das ewige Gesetz aus der geschaffenen Natur durch das Licht der angeborenen Vernunft kennen; das ist das natürliche Gesetz in seiner ganzen Bedeutung. Im zweiten Fall lernt der Mensch das ewige Gesetz aus der göttlichen Offenbarung kennen, auf die er mit Hilfe der Gnade Gottes antworten kann. Das ist das geoffenbarte Gesetz, das den ganzen Bereich der besonderen Mitteilung des Willens Gottes “durch die Propheten” in vergangenen Zeiten und in unserer Zeit “durch seinen Sohn” umfasst (Hebräer 1,1).

Da der Mensch sowohl ein individuelles als auch ein soziales Wesen ist, ist er auf beiden Ebenen seiner Existenz durch das ewige Gesetz verpflichtet. Die Pflichten, die er als Individuum hat, sind natürlich nie völlig von seinen Verantwortlichkeiten als Mitglied der Menschheitsfamilie zu trennen. Sie sind folglich immer auch sozial. Aber innerhalb der größeren Gemeinschaft des Menschengeschlechts gibt es zwei Gesellschaften, die der Katholizismus als “vollkommen” oder “vollständig” bezeichnet, und zwar in dem Sinne, dass sie von Gott mit den notwendigen Mitteln ausgestattet sind, um ihre jeweiligen Existenzgründe zu erfüllen. Es sind dies die zivile Gesellschaft des Staates und die kirchliche Gesellschaft der Kirche.

Dementsprechend hat jede dieser Gesellschaften das Recht, ihre eigenen Gesetze zu machen und ihre Mitglieder im Gewissen zum Gehorsam zu verpflichten. Die bürgerlichen Gesetze verpflichten alle Getauften, die das Alter der Mündigkeit erreicht haben und daher fähig sind, vernünftige Entscheidungen zu treffen; doch kann die Kirche auch Kinder, die noch nicht so alt sind, in Angelegenheiten verpflichten, die das Gemeinwohl der Gläubigen betreffen.

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