Die derzeitige vulkanische Aktivität auf Hawaii wird sicher viele Hausbesitzer fragen lassen, ob sie im Falle eines Vulkanausbruchs durch ihre Hausratversicherung gedeckt sind. Wie Wirbelstürme und Tornados sind auch Vulkane eine Gefahr, der bestimmte Gebiete ausgesetzt sind. Vulkanausbrüche sind stark, zerstörerisch und oft unvorhersehbar. Obwohl man wenig tun kann, um sein Eigentum vor Schäden zu schützen, wenn es zu einem Vulkanausbruch kommt, können sich Hausbesitzer auf die Folgen vorbereiten, indem sie eine Hausratversicherung abschließen.
Bestimmte Schäden, die durch Vulkanausbrüche verursacht werden, sind durch viele Hausratversicherungen abgedeckt. Die meisten Hausratversicherungen decken Schäden ab, die durch Vulkanausbrüche verursacht werden, wenn diese durch Vulkanexplosionen, Schockwellen in der Luft, Asche, Staub oder Lavaströme entstanden sind. Auch Feuer und Explosionen infolge von Vulkanausbrüchen sind versichert. Wenn der Vulkanausbruch jedoch ein Erdbeben oder andere Erdbewegungen verursacht, sind diese Schäden in der Regel nicht gedeckt. Eine Erdbebenversicherung kann als separater Zusatz abgeschlossen werden, um sich gegen die Erschütterungen zu schützen, die vor, während und nach einem Vulkanausbruch unvermeidlich auftreten.
Wie bereits erwähnt, bieten Versicherungspolicen häufig Deckung für Lavaströme; wichtig ist jedoch die Unterscheidung zwischen flüssiger Lava und gehärteter Lava. Wenn die Lava frisch und noch flüssig ist, gilt der Ausschluss für Erdbeben nicht, und der Schaden ist höchstwahrscheinlich gedeckt. Ist die Lava jedoch erstarrt und hat sich zu Eruptivgestein geformt, gilt der Erdbebenausschluss, und die daraus resultierenden Schäden sind nicht gedeckt, es sei denn, es liegt ein Zusatz vor, der eine Deckung vorsieht.
Schäden an der Landschaftsgestaltung sind in der Regel nicht versichert. Auch die Entfernung von Asche von Grundstücken oder persönlichen Gegenständen ist in der Regel ausgeschlossen, es sei denn, die Asche hat zuerst einen direkten physischen Schaden an den persönlichen Gegenständen verursacht.
Vulkanisches Wasser und vulkanischer Schlamm, auch bekannt als vulkanischer Erguss, ist in den meisten Hausratversicherungen nicht versichert. Vulkanischer Erguss ist jedoch durch die Hochwasserversicherung abgedeckt. Eine Überschwemmungsversicherung kann über das National Flood Insurance Program abgeschlossen werden.
Nach einem Vulkanausbruch sollten Hausbesitzer ihr Haus auf Schäden untersuchen, Notizen und Fotos machen und den Schaden ihrer Versicherungsgesellschaft melden. Hausbesitzer sollten den Schaden begrenzen und gegebenenfalls vorübergehende Reparaturen durchführen, um eine Verschlimmerung des Schadens zu verhindern. Es sollten keine dauerhaften Reparaturen durchgeführt werden, bevor die Versicherungsgesellschaft die Gelegenheit hatte, die Immobilie zu inspizieren. Hausbesitzer sollten Kopien aller Quittungen oder Rechnungen für durchgeführte Arbeiten aufbewahren. Wenn Hausrat beschädigt wurde, sollte der Hausbesitzer eine Liste der beschädigten Gegenstände erstellen und diese der Versicherung vorlegen. Hausbesitzer können unter Umständen auch die Kosten erstattet bekommen, die ihnen durch die Vertreibung aus ihren Häusern entstanden sind. Alle diesbezüglichen Quittungen oder Ausgaben sollten der Versicherungsgesellschaft vorgelegt werden.
Hauseigentümer sollten ihre Policen lesen und alle zusätzlichen Versicherungen abschließen, die sie benötigen, um sich vor einer Katastrophe zu schützen.