Der Räumungsprozess beginnt mit der Zustellung einer Benachrichtigung an den Vermieter/Mieter. Klicken Sie hier, um das Räumungsverfahren einzusehen (PDF). Wenden Sie sich an das Lake County Circuit Clerk’s Office (847-377-3380), um die Anforderungen für eine ordnungsgemäße Zustellung zu erfahren. Das Lake County Sheriff’s Office stellt die Benachrichtigung des Vermieters/Mieters nicht zu, diese wird vom Vermieter zugestellt. Nach erfolgter Zustellung wird eine notariell beglaubigte Kopie der Räumungsklage beim Lake County Circuit Clerk’s Office eingereicht.
Zustellung der Zwangsräumung
Die Originalvorladung mit dem Gerichtssiegel, 1 Vorladung (PDF) und 1 Klage (PDF) für jede zuzustellende Person sind erforderlich. Es werden nur Bargeld oder Schecks akzeptiert. Rufen Sie das Civil Process Team unter 847-377-4400 an oder senden Sie eine E-Mail an [email protected]. Klicken Sie hier, um die aktuelle, vom Lake County Board festgelegte Gebührenordnung (PDF) einzusehen.
Bitte beachten Sie, dass die Zustellung an unbekannte Bewohner eine separate Dienstleistung ist, die das Sheriff’s Office empfiehlt. Das Sheriff’s Office benötigt mindestens 2 Wochen für einen Zustellungsversuch. Informieren Sie sich über Ihren Gerichtstermin und planen Sie Zeit für die Zustellung ein.
Nach dem Zustellungsversuch oder dem Abschluss der Zustellung werden die eidesstattlichen Erklärungen an das Circuit Clerk’s Office zurückgeschickt und in der entsprechenden Fallakte abgelegt. Aus der eidesstattlichen Erklärung des Abgeordneten geht hervor, ob die Papiere zugestellt wurden oder nicht. Um die Zustellung zu überprüfen, rufen Sie bitte die Nummer 847-377-4400 an oder senden Sie eine E-Mail an [email protected] und geben Sie dem Sachbearbeiter Ihre Fallnummer an.
Besitzverfügung
Eine Besitzverfügung gibt dem Sheriff die Befugnis, den Besitz der Immobilie an den Kläger oder den Anwalt des Klägers zurückzugeben.
Die Order of Possession wird von einem Richter unterzeichnet. Eine beglaubigte Kopie der Besitzanordnung ist am nächsten Werktag erhältlich. Bringen Sie die Besitzverfügung und eine Kopie zusammen mit dem Räumungsantragsformular (PDF) zum Büro des Sheriffs, um einen Räumungstermin zu vereinbaren. Räumungstermine werden nach dem Prinzip “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst” vergeben. Bei der Terminvergabe ist eine Gebühr zu entrichten.
Verantwortung des Klägers
Ein stellvertretender Sheriff wird den Kläger an der Adresse abholen und ihm mitteilen, wo er seine restlichen Habseligkeiten ablegen soll. Die aus dem Haus genommenen Gegenstände müssen mindestens 24 Stunden lang an dem angegebenen Ort verbleiben. Es liegt in der Verantwortung des Klägers, zur angegebenen Zeit mit fähigen Umzugshelfern am Räumungsort zu sein und bereit zu sein, Türen zu öffnen und Schlösser auszutauschen. Es liegt in der Verantwortung des Klägers, Planen bereitzustellen, um die Gegenstände bei schlechtem Wetter abzudecken.
Alle Gegenstände müssen 24 Stunden lang in den Räumlichkeiten verbleiben. Nach Ablauf der 24-Stunden-Frist ist der Kläger dafür verantwortlich, die Gegenstände gemäß der städtischen/kommunalen Verordnung des Räumungsortes zu entsorgen. Bei persönlichen Gegenständen, die sich außerhalb der Wohnung befinden, ist der Kläger dafür verantwortlich, den Abgeordneten über den Abtransport zu informieren.
Rechnungen
Rechnungen werden dem Kläger/Anwalt des Klägers innerhalb einer Woche nach der Zwangsräumung zugestellt. Die Zahlung ist bei Erhalt fällig, andernfalls können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Bei Nichtbezahlung wird der Sheriff künftige Prozessdienstleistungen aussetzen, bis die ausstehende Rechnung vollständig beglichen ist.