U.S. Botschaft und Konsulate in Mexiko

Wenn Sie bereits zuvor ein Visum besessen haben, gelten Sie als Antragsteller für eine Verlängerung. Die meisten Verlängerungsbewerber können auf ein Vorstellungsgespräch verzichten. Diese Bewerber müssen nur im Applicant Service Centre (CAS) erscheinen. Dazu gehören:

  • Antragsteller, die 6 Jahre alt oder jünger sind – Beide Elternteile müssen Mexikaner sein und mindestens ein Elternteil muss ein gültiges, vollwertiges Visum besitzen. Siehe zusätzliche Anforderungen.
  • Antragsteller, die 80 Jahre alt oder älter sind – mexikanische oder ausländische Antragsteller (mit Wohnsitz in Mexiko mit FM2 oder FM3). Der Antragsteller wurde noch nie verhaftet oder wegen eines Verbrechens verurteilt, aus den Vereinigten Staaten ausgewiesen, ihm wurde die Einreise in die Vereinigten Staaten verweigert, oder er hatte andere Probleme oder Schwierigkeiten mit dem US-Zoll und der Grenzpolizei, als er versuchte, in die Vereinigten Staaten einzureisen. Siehe zusätzliche Anforderungen.
  • Visumverlängerung für mexikanische Antragsteller – Mexikanische oder ausländische Antragsteller (mit Wohnsitz in Mexiko mit FM2 oder FM3), die im Besitz von BCC-, BBBCV-, B1/B2-, C1/D-, F-, I-, J-, M-, O-, P-, R- und TN-Visa sind, die innerhalb von 48 Monaten abgelaufen sind, können eine Verlängerung ohne Interview beantragen. Der Antragsteller muss im Besitz des vorherigen Visums sein und darf nicht verhaftet oder wegen eines Verbrechens verurteilt worden sein, aus den Vereinigten Staaten ausgewiesen worden sein, die Einreise in die Vereinigten Staaten verweigert bekommen haben oder bei dem Versuch, in die Vereinigten Staaten einzureisen, andere Probleme oder Schwierigkeiten mit dem US-Zoll und der Grenzpolizei gehabt haben. Siehe zusätzliche Anforderungen.

Die Visastelle behält sich das Recht vor, jeden Bewerber zu befragen. Wenn ein Interview erforderlich ist, setzt sich ein Vertreter der Visaabteilung mit dem Antragsteller in Verbindung, um einen Termin in der Botschaft oder dem Konsulat zu vereinbaren.

Wenn Ihr Visum verweigert, annulliert oder gestohlen wurde, müssen Sie zu einem Interview erscheinen. Wenn Sie Ihr Visum verlängert haben, es aber verweigert wurde, oder wenn Ihr Visum annulliert wurde, müssen Sie ebenfalls zu einem Gespräch erscheinen.

Wenn Ihr Visum verweigert, annulliert oder gestohlen wurde, müssen Sie zu einem Gespräch erscheinen.

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