VERTRAG ÜBER EINEN UNABHÄNGIGEN AUFTRAGNEHMER

VERTRAG ÜBER EINEN UNABHÄNGIGEN AUFTRAGNEHMER

DIESER VERTRAG wurde am 31. Januar 2008 (Datum des Inkrafttretens) geschlossen und tritt in Kraft.

DURCH UND ZWISCHEN:

UOMO Media Inc. einem nach dem Recht des Staates Nevada ordnungsgemäß gegründeten Unternehmen (das “Unternehmen”)

und:

Jueane Thiessen (die “Beraterin”)

IN ANBETRACHT der nachstehend enthaltenen gegenseitigen Verpflichtungen und Vereinbarungen und für andere gute und wertvolle Gegenleistungen (deren Erhalt und Hinlänglichkeit von jeder Partei anerkannt wird), vereinbaren die Parteien Folgendes:

ARTIKEL 1: LEISTUNGEN UND ZAHLUNG

1.1. Das Unternehmen beauftragt den Berater als unabhängigen Auftragnehmer mit der Erbringung der in der beigefügten Liste A beschriebenen Dienstleistungen (die Dienstleistungen) vom 1. Februar 2008 (Beginn der Dienstleistungen) bis zum 30. Juni 2008 (Abschluss der Dienstleistungen), und der Berater erklärt sich bereit, diese Dienstleistungen zu erbringen.

1.2. Die Gesellschaft zahlt dem Berater die in Anlage A angegebenen Honorare (die Honorare) als vollständige Zahlung und Erstattung für die Erbringung der Dienstleistungen und für die in diesem Zusammenhang entstandenen notwendigen Aufwendungen in der Art und Weise und zu den Zeitpunkten, die in der beigefügten Anlage A aufgeführt sind, und der Berater akzeptiert diese Honorare und Aufwendungen als vollständige Zahlung und Erstattung wie vorstehend beschrieben.

ARTIKEL 2: LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

2.1. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit dem auf der ersten Seite angegebenen Datum des Inkrafttretens und endet mit dem Datum der Fertigstellung der Dienstleistungen, sofern sie nicht vor diesem Datum gemäß diesem Artikel 2 (die Laufzeit) gekündigt wird.

2.2. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung kann diese Vereinbarung von jeder Partei jederzeit und aus beliebigem Grund unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich gegenüber der anderen Partei gekündigt werden, Wird diese Vereinbarung auf diese Weise gekündigt, hat die Gesellschaft

unabhängige Vereinbarung

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keine weiteren Verpflichtungen gegenüber dem Berater, mit Ausnahme der Zahlung von Honoraren und Auslagen an den Berater, auf die der Berater für die bis zum Tag der Kündigung dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen Anspruch hat.

2.3. Ungeachtet einer anderen Bestimmung dieser Vereinbarung, wenn:

(a) der Berater eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht einhält; oder

(b) eine Darstellung oder Garantie, die der Berater in dieser Vereinbarung abgegeben hat, unwahr oder unrichtig ist;

(c) der Berater gegen eine Vereinbarung in dieser Vereinbarung verstößt; oder

(d) der Berater ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Chief Executive Officers oder des Verwaltungsrats der Gesellschaft die geforderten Dienstleistungen während eines zusammenhängenden Zeitraums von 10 Kalendertagen nicht vollständig erbringt,

dann kann die Gesellschaft zusätzlich zu allen anderen der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln oder Rechtsbehelfen Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, ist das Unternehmen dem Berater gegenüber zu nichts weiter verpflichtet als zur Zahlung der Gebühren und Auslagen, die dem Berater für die bis zum Tag der Beendigung dieses Vertrags erbrachten Dienstleistungen zustehen.

2.4. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung überdauern die Bestimmungen der Artikel 5, 6, 7 und 8 dieser Vereinbarung sowie alle Verpflichtungen jeder Partei, die vor dem Datum des Inkrafttretens der Beendigung dieser Vereinbarung aufgelaufen sind und fortbestehender Natur sind, die Beendigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung.

ARTICLE 3: UNABHÄNGIGER UNTERNEHMER

3.1. Der Berater ist ein unabhängiger Auftragnehmer und kein Diener, Angestellter oder Beauftragter der Gesellschaft, wobei jedoch anerkannt wird, daß der Berater in dem Maße, in dem die Bestimmungen dieses Vertrages zur Schaffung eines Vertretungsverhältnisses führen, das es dem Berater ermöglicht, bestimmte Dienstleistungen im Namen der Gesellschaft zu erbringen, in diesem Zusammenhang gegebenenfalls als Beauftragter der Gesellschaft gilt.

3.2. Der Chief Executive Officer oder der Verwaltungsrat der Gesellschaft kann dem Berater von Zeit zu Zeit die Anweisungen erteilen, die er im Zusammenhang mit der Art der vom Berater zu erbringenden Dienstleistungen für notwendig erachtet; der Berater wird diese Anweisungen befolgen, unterliegt jedoch hinsichtlich der Art und Weise der Ausführung dieser Anweisungen nicht der Kontrolle des Chief Executive Officer oder des Verwaltungsrats der Gesellschaft.

Vertrag mit unabhängigem Auftragnehmer

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3.3. Der Berater zahlt unverzüglich alle Beträge, die gemäß den geltenden Steuergesetzen, Arbeitnehmerentschädigungs- oder Arbeitsschutz- und Versicherungsgesetzen, Rentenversicherungsgesetzen und sonstigen Steuern, gesetzlichen Abzügen, Beiträgen und Einkommensveranlagungen, die vom Bundesstaat Nevada, der Provinz Ontario, der Regierung Kanadas, der Regierung der Vereinigten Staaten und anderen Regierungs- oder Aufsichtsbehörden, Agenturen oder Einrichtungen verlangt werden, und ist allein für die Zahlung dieser Beträge verantwortlich, sobald diese fällig und zahlbar werden, da sie ein Ergebnis oder eine Folge der vom Unternehmen an den Berater gemäß diesem Vertrag gezahlten oder zahlbaren Gelder sind.

3.4. Der Berater erklärt sich damit einverstanden, die Gesellschaft und jedes Mitglied des Verwaltungsrats der Gesellschaft von allen Ansprüchen, Veranlagungen, Strafen, Zinsen, Anwalts- und Gerichtskosten und Auslagen sowie Steuern freizustellen und schadlos zu halten, die gegen die Gesellschaft oder ein Mitglied des Verwaltungsrats der Gesellschaft aufgrund der Nichteinhaltung von Artikel 3.3 dieses Vertrages oder als Folge von Entscheidungen oder Untersuchungen einer Behörde oder eines Organs im Zusammenhang mit den Beziehungen zwischen den Parteien dieses Vertrages.

3.5. Der Consultant hat als unabhängiger Auftragnehmer keinen Anspruch auf Teilnahme an den von der Gesellschaft für ihre Mitarbeiter bereitgestellten Leistungen oder Pensionsplänen. Der Berater erhält von der Gesellschaft keine der folgenden oder ähnlichen Zahlungen: Urlaubsgeld, Urlaubsgeld, Krankengeld, Überstundenvergütung, Sozialleistungen, Kfz-Zulage oder Firmenwagen oder (sofern nicht schriftlich vom Chief Executive Officer oder dem Verwaltungsrat der Gesellschaft genehmigt) Kostenerstattung.

3.6. Vorbehaltlich der Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrages kann der Berater jederzeit während der Vertragslaufzeit allein oder in Verbindung oder Partnerschaft mit einer oder mehreren anderen Personen Dienstleistungen für die Allgemeinheit erbringen, solange eine solche Erbringung von Dienstleistungen nicht zu einem Interessenkonflikt mit den Interessen des Unternehmens führt, den Berater an der Erbringung der Dienstleistungen für das Unternehmen hindert oder den Berater daran hindert, die Dienstleistungen rechtzeitig und kompetent zu erbringen.

3.7. Der Consultant wird das Unternehmen in keiner Weise zur Zahlung von Geld an irgendeine Person verpflichten oder vorgeben zu verpflichten, es sei denn mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Unternehmens.

3.8. Der Berater unterhält und stellt auf eigene Kosten die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Büroräume, Einrichtungen und Ausrüstungen zur Verfügung, ist jedoch verpflichtet, die Dienstleistungen auf Verlangen der Gesellschaft in den Räumlichkeiten der Gesellschaft und/oder unter Verwendung der Ausrüstung der Gesellschaft zu erbringen. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Unternehmens darf der Berater keine Geräte des Unternehmens aus den Räumlichkeiten des Unternehmens entfernen.

3.9. Vorbehaltlich des Artikels 4.4 dieses Vertrages ist der Consultant für die Bereitstellung und Bezahlung seines eigenen Büropersonals verantwortlich; in diesem Fall hat der Consultant die Anforderungen der Artikel 4.2 und 4.3 dieses Vertrages zu erfüllen.

Vertrag mit dem Consultant

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3.10. Der Berater ist verpflichtet, auf eigene Kosten alle Bescheinigungen und Lizenzen zu beschaffen und aufrechtzuerhalten, die erforderlich sind, um den Berater im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen in rechtmäßiger Weise zu qualifizieren.

ARTICLE 4: AUFTRAG UND PERSONAL DES BERATERS

4.1. Der Berater wird diesen Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft weder ganz noch teilweise abtreten oder übertragen.

4.2. Das gesamte Personal, das der Berater als Angestellte, Berater, Vertreter, Unterauftragnehmer oder in anderer Weise einstellt (zusammenfassend als “Personal” bezeichnet), unterliegt der Verantwortung des Beraters. Der Consultant verpflichtet sich, alle Mitarbeiter zum Zeitpunkt ihrer Einstellung durch den Consultant schriftlich darüber zu informieren, dass diese Mitarbeiter keine Angestellten des Unternehmens sind und dass das Unternehmen weder gegenwärtig noch in Zukunft verpflichtet ist, diese Mitarbeiter zu beschäftigen oder ihnen eine Vergütung oder sonstige Leistungen zu gewähren. Der Berater trägt die alleinige Verantwortung für die Handlungen dieser Mitarbeiter, und die Mitarbeiter führen ihre Tätigkeiten auf Risiko, Kosten und unter Aufsicht des Beraters aus. Der Consultant garantiert und verpflichtet sich, daß das Personal allen Verpflichtungen unterliegt, die für den Consultant gemäß diesem Vertrag gelten.

4.3. Kein Vertrag, der zwischen dem Berater und einem Mitarbeiter abgeschlossen wird, entbindet den Berater von den Verpflichtungen des Beraters gemäß dieser Vereinbarung oder erlegt dem Unternehmen Verpflichtungen oder Haftung gegenüber einem Mitarbeiter auf.

4.4. Ungeachtet sonstiger Bestimmungen dieser Vereinbarung behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Beschäftigung von Mitarbeitern, die vom Berater zur Unterstützung bei der Erbringung der Dienstleistungen eingestellt wurden, einzuschränken oder zu untersagen, wenn das Unternehmen nach vernünftigem Ermessen der Ansicht ist, daß diese Person die kompetente oder rechtzeitige Ausführung oder Fertigstellung der Dienstleistungen beeinträchtigt oder beeinträchtigen wird.

ARTICLE 5: EIGENTUM UND RÜCKGABE VON EIGENTUM

5.1. Sämtliches Eigentum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Akten, Handbücher, Ausrüstung, Wertpapiere und Gelder aller Kunden des Unternehmens im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen, die sich zu gegebener Zeit im Besitz oder unter der Kontrolle des Beraters befinden, ist zu jeder Zeit ausschließliches Eigentum des Unternehmens. Der Berater ist verpflichtet, das gesamte vorgenannte Eigentum unverzüglich an das Unternehmen zu übergeben, je nachdem, was früher eintritt:

(a) bei Beendigung dieses Vertrages;

(b) bei Beendigung der Erbringung der Dienstleistungen durch den Berater; und

(c) auf jederzeitiges Verlangen des Unternehmens.

Vertrag für unabhängige Auftragnehmer

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5.2. Der Berater erklärt sich damit einverstanden, daß er bei Beendigung dieses Vertrages alle Bücher, Handbücher, Berichte, Dokumente, Aufzeichnungen, Gegenstände, Gelder, Wertpapiere in gedruckter oder elektronischer Form oder sonstiges Eigentum, das dem Unternehmen gehört oder für das das Unternehmen anderen gegenüber haftet und das sich im Besitz, in der Obhut oder unter der Kontrolle des Beraters befindet, unverzüglich an das Unternehmen zurückgibt.

ARTICLE 6: VERTRAULICHKEIT

6.1. Der Berater erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, daß die Gesellschaft über bestimmte vertrauliche Informationen verfügt, zu denen unter anderem die Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen, unabhängig davon, ob diese patentiert sind oder nicht, Computerprogramme, Forschungs- und Entwicklungsdaten, Test- und Evaluierungspläne, Geschäftspläne, Möglichkeiten, Prognosen, Produkte, Strategien, Vorschläge, Lieferanten, Verkäufe, Handbücher, Arbeitsprogramme, Finanz- und Marketinginformationen, Kundenlisten oder -namen sowie Informationen über Kunden, Verträge und Konten der Gesellschaft gehören, unabhängig davon, ob diese gedruckt, elektronisch gespeichert oder mündlich mitgeteilt wurden (die vertraulichen Informationen). Ungeachtet des Vorstehenden umfassen die vertraulichen Informationen nicht:

(a) Informationen, die der Öffentlichkeit allgemein zugänglich geworden sind, es sei denn, sie wurden unter Verletzung dieser Vereinbarung offengelegt;

(b) Informationen, die der Berater rechtmäßig auf nicht vertraulicher Basis von einer anderen Quelle als dem Unternehmen oder einer seiner jeweiligen Tochtergesellschaften, der Muttergesellschaft, verbundenen Unternehmen, Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeitern, Agenten, Beratern oder anderen Vertretern erhalten hat, und dieser Quelle ist es nicht aufgrund einer vertraglichen, gesetzlichen oder treuhänderischen Verpflichtung untersagt, die Daten oder Informationen zu übermitteln oder offenzulegen; oder

(c) Informationen, die der Berater aufgrund gesetzlicher Vorschriften offenlegen muß, vorausgesetzt, daß der Berater das Unternehmen unverzüglich schriftlich über die erforderliche Offenlegung informiert, so daß das Unternehmen eine Schutzverfügung oder ein anderes geeignetes Rechtsmittel beantragen oder auf die Einhaltung der Anforderungen dieser Vereinbarung verzichten kann. Für den Fall, daß eine solche Schutzverfügung oder ein anderer Rechtsbehelf nicht erwirkt wird oder das Unternehmen nicht auf die Einhaltung der Anforderungen dieser Vereinbarung verzichtet, erklärt sich der Berater bereit, nur den Teil der Informationen zur Verfügung zu stellen, von dem ihm der Rechtsbeistand des Beraters schriftlich mitteilt, daß er rechtlich zur Offenlegung verpflichtet ist, und er wird sich in angemessener Weise darum bemühen, eine zuverlässige Zusicherung zu erhalten, daß diese Informationen vertraulich behandelt werden.

6.2. Der Berater erkennt an und stimmt zu, dass die von der Gesellschaft entwickelten oder erworbenen vertraulichen Informationen zu den wertvollsten Vermögenswerten der Gesellschaft gehören und ihr Wert durch Verbreitung oder unbefugte Nutzung zerstört werden kann.

6.3. Der Berater verpflichtet sich, die Informationen vertraulich zu behandeln und nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Chief Executive Officer oder der Mehrheit des Vorstands des Unternehmens (mit Ausnahme des Beraters, falls dieser Mitglied des Vorstands ist) zu veröffentlichen,

Vertrag mit unabhängigem Auftragnehmer

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Vertrauliche Informationen zu veröffentlichen, freizugeben oder offenzulegen oder deren Veröffentlichung, Freigabe oder Offenlegung vor oder nach Beendigung dieses Vertrages zu gestatten, es sei denn, sie dienen den Zwecken und dem Nutzen des Unternehmens.

6.4. Der Berater erklärt sich damit einverstanden, daß er während der Vertragslaufzeit und für zwölf (12) Monate danach keine vertraulichen Informationen direkt oder indirekt zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil einer Person, die mit dem Unternehmen konkurriert oder zu konkurrieren versucht, verwenden wird.

ARTICLE 7: KONFLIKTE UND WETTBEWERBSVERBOT

7.1. Der Berater erbringt während der Vertragslaufzeit keine Dienstleistungen für Personen, bei denen die Erbringung dieser Dienstleistungen nach vernünftiger Einschätzung des Beraters oder nach seinem tatsächlichen Wissen zu einem Interessenkonflikt zwischen den Verpflichtungen des Beraters aus diesem Vertrag und den Verpflichtungen des Beraters gegenüber dieser anderen Person führen kann oder führt.

7.2. Wird der Berater von einer anderen Person als im Rahmen dieses Vertrages gebeten, eine Leistung zu erbringen, deren Erbringung nach vernünftiger oder tatsächlicher Auffassung des Beraters dazu führen könnte, daß der Berater gegen Artikel 7.1 verstößt, so hat der Berater den Chief Executive Officer der Gesellschaft oder den Vorstand unverzüglich über die besonderen Umstände zu unterrichten, und der Vorstand der Gesellschaft teilt dem Berater daraufhin unverzüglich mit, ob der Berater in Anbetracht dieser Umstände und des Artikels 7.1 diese Leistung erbringen darf oder nicht.

7.3. Der Berater verpflichtet sich, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft zu keinem Zeitpunkt innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Beendigung dieses Vertrages im eigenen Namen oder im Namen einer Person, die mit der Gesellschaft konkurriert oder zu konkurrieren versucht, eine Person, die

(a) zum Zeitpunkt der Beendigung dieses Vertrages Kunde des Unternehmens ist, direkt oder indirekt anzusprechen, sich um sie zu bemühen oder zu versuchen, ihre Gewohnheiten zu erlangen, sie zu werben oder sich mit ihr einzulassen;

(b) zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb von zwölf (12) Monaten vor dem Datum der Beendigung dieser Vereinbarung Kunde des Unternehmens war; oder

(c) zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb von zwölf (12) Monaten vor dem Datum der Beendigung dieser Vereinbarung von oder im Namen des Unternehmens als potenzieller Kunde verfolgt wurde und in Bezug auf die das Unternehmen nicht beschlossen hat, diese Verfolgung einzustellen.

7.4. Der Consultant stimmt zu und bestätigt, daß die Beschränkungen in Artikel 7.3 angemessen sind, und verzichtet auf alle Einwendungen gegen ihre strikte Durchsetzung durch das Unternehmen.

7.5. Der Berater stimmt zu und bestätigt, dass die Artikel 7.3 (a), 7.3 (b) und 7.3 (c) jeweils separate und eigenständige Vereinbarungen sind, die voneinander getrennt werden können, und dass, falls eine oder mehrere dieser Vereinbarungen ganz oder teilweise für nicht durchsetzbar befunden werden, diese Nicht-Durchsetzbarkeit nur die Vereinbarung(en) betrifft, die für nicht durchsetzbar befunden wurde(n), und dass alle anderen Vereinbarungen in vollem Umfang in Kraft bleiben.

Vereinbarung zwischen unabhängigen Auftragnehmern

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ARTIKEL 8: RECHTSMITTEL DES UNTERNEHMENS UND SCHIEDSVERFAHREN

8.1. Der Berater erklärt sich damit einverstanden, daß die Einhaltung dieses Vertrages für die Gesellschaft absolut notwendig ist, um ihr gesamtes Geschäft und ihre Position auf dem Markt zu schützen, und daß ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Vertraulichkeit von Informationen der Gesellschaft und die anderen in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen und Vereinbarungen zu irreparablen und anhaltenden Schäden für die Gesellschaft führen wird, für die es keinen angemessenen Rechtsbehelf gibt. Infolgedessen und im Falle eines Verstoßes gegen eine dieser Verpflichtungen, Zusicherungen oder Vereinbarungen hat das Unternehmen Anspruch auf Unterlassungsansprüche und sonstige Ansprüche, die ihm für jeden einzelnen Fall eines solchen Verstoßes gegenüber dem Berater zustehen können.

8.2. Das Unternehmen kann diese Rechtsbehelfe zu einem Zeitpunkt und in einer Reihenfolge seiner Wahl ausüben, und diese Rechtsbehelfe sind kumulativ. Beauftragt das Unternehmen einen Anwalt mit der Durchsetzung dieser Vereinbarung, so ist es berechtigt, zusätzlich zu allen anderen verfügbaren Rechtsbehelfen die damit verbundenen Kosten und Anwaltsgebühren sowie alle anfallenden Steuern und Auslagen vom Berater zu verlangen.

8.3. Die Parteien vereinbaren jeweils, die Einrichtungen des Small Claims Court in Verbindung mit allen Ansprüchen, Streitigkeiten oder anderen Angelegenheiten zu nutzen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder einer Verletzung oder angeblichen Verletzung desselben ergeben, es sei denn, die Partei, die den Anspruch, die Streitigkeit oder die andere Angelegenheit vorbringt, ist vernünftigerweise der Ansicht, dass es sich um einen Betrag von mehr als $10.000 in der gesetzlichen Währung Kanadas handelt; in diesem Fall wird die Angelegenheit an ein Schiedsgericht verwiesen, das von einem Einzelschiedsrichter gemäß und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der aktuellsten Fassung des Province of Ontario Arbitration Act, S.O. 1991, c. 17, unter Anwendung des Rechts von Ontario und des kanadischen Rechts, das auf ein solches Schiedsverfahren anwendbar ist. Die Parteien vereinbaren, daß die in diesem Artikel 8.3 beschriebenen Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten die einzigen und ausschließlichen Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten sind, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.

ARTICLE 9: BEKANNTMACHUNGEN

9.1. Jede Mitteilung gilt als zugestellt: (a) am Tag der persönlichen Übergabe; (b) einen Tag nach Hinterlegung bei einem vollständig frankierten Nachtkurier; (c) am Tag der Übermittlung per Telefax; (d) am Tag der Übermittlung per E-Mail, wenn diese per Einschreiben (mit Rückschein) bestätigt wurde; oder (e) vier Tage nach Übermittlung per Einschreiben (mit Rückschein).

Vereinbarung mit unabhängigen Auftragnehmern

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9.2. Alle nach diesem Vertrag zulässigen oder erforderlichen Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und an die folgende Adresse, Faxnummer oder E-Mail oder an eine andere angemessene Adresse oder Faxnummer, unter der eine persönliche Zustellung möglich ist, gesendet werden, die eine Partei von Zeit zu Zeit bekannt geben kann:

(a) An das Unternehmen:

First Source Data, Inc.

161 Bay St. – 27th Floor

Toronto, Ontario

M5J 2S1 Kanada

Zu Händen: Vorstand

(b) An den Berater:

Jueane Thiessen

1112-155 Dalhousie Street

Toronto, Ontario

Kanada M5B 2P7

9.3. Jede Partei kann der anderen Partei von Zeit zu Zeit schriftlich eine Änderung ihrer Anschrift mitteilen, und ab dem Zeitpunkt der Mitteilung gilt die darin angegebene Anschrift für die Zwecke des Absatzes 9.1 endgültig als Anschrift der Partei, die die Mitteilung gemacht hat.

ARTICLE 10: EIGENTUM AM WERK

10.1. Der Berater überträgt hiermit dem Unternehmen alle Rechte, Titel und Anteile an allen patentfähigen oder sonstigen Entdeckungen und Verbesserungen, Geschäftsgeheimnissen und Ideen, Schriften und urheberrechtsfähigen Materialien, die vom Berater während der Laufzeit dieses Vertrages erdacht oder entwickelt oder erworben werden und die sich direkt oder indirekt auf das Geschäft des Unternehmens oder einer seiner Tochtergesellschaften, Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen beziehen (das Arbeitsprodukt). Der Berater verpflichtet sich, dem Unternehmen auf dessen Anfrage hin alle derartigen Entwicklungen vollständig offenzulegen, wobei die Offenlegung unverzüglich nach einer solchen Anfrage schriftlich zu erfolgen hat. Der Berater verpflichtet sich, auf Verlangen des Unternehmens alle Urkunden auszufertigen, anzuerkennen und dem Unternehmen zu übergeben und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die notwendig oder wünschenswert sind, um das Unternehmen oder eine seiner Tochtergesellschaften in die Lage zu versetzen, in allen Ländern alle Patente, Warenzeichen und Urheberrechte in Verbindung mit einem Bestandteil des Arbeitsergebnisses anzumelden und zu verfolgen sowie zu erwerben, aufrechtzuerhalten und durchzusetzen.

10.2. Der Berater erklärt sich damit einverstanden, während der gesamten Vertragslaufzeit alle Rechte, Titel und Interessen jeglicher Art ausschließlich an die Gesellschaft abzutreten, und zwar unbefristet, an dem

Auftragnehmervertrag

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Arbeitsergebnis, einschließlich aller Urheberrechte daran (und des ausschließlichen Rechts, Urheberrechte zu registrieren). Dementsprechend stehen alle Rechte an dem Arbeitsergebnis, einschließlich aller davon abgeleiteten oder darauf basierenden Materialien und unabhängig davon, ob ein solches Arbeitsergebnis tatsächlich von der Gesellschaft genutzt wird, von seiner Erstellung an ausschließlich der Gesellschaft zu, und der Berater hat keine Rechte irgendwelcher Art an diesem Arbeitsergebnis und erhebt auch keinen Anspruch darauf. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, wird der Berater das Arbeitsergebnis in keiner Weise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens verwenden, die nach alleinigem Ermessen des Unternehmens verweigert werden kann.

ARTICLE 11: ALLGEMEINES

11.1. Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf alle hierin enthaltenen Angelegenheiten dar, und es gibt keine anderen Vereinbarungen im Zusammenhang mit diesem Gegenstand, außer denjenigen, die in dieser Vereinbarung ausdrücklich dargelegt oder erwähnt werden. Diese Vereinbarung ersetzt alle früheren Vereinbarungen und Absprachen in Bezug auf diesen Gegenstand. Beide Parteien erkennen an, dass keine der Parteien durch eine Darstellung oder ein Schreiben, das nicht in diese Vereinbarung aufgenommen wurde, zum Abschluss dieser Vereinbarung veranlasst wurde.

11.2. Geltendes Recht. Diese Vereinbarung unterliegt in jeder Hinsicht ausschließlich den Gesetzen der Provinz Ontario und den dort geltenden Gesetzen Kanadas und wird in jeder Hinsicht als ein Vertrag der Provinz Ontario behandelt.

11.3. Amendments. Diese Vereinbarung kann nur geändert werden, wenn eine solche Änderung von beiden Parteien schriftlich bestätigt wird.

11.4. Gegenstücke. Diese Vereinbarung kann in einer beliebigen Anzahl von Ausfertigungen mit derselben Wirkung ausgeführt werden, als ob alle Vertragsparteien dasselbe Dokument unterzeichnet hätten. Alle Ausfertigungen sind zusammen auszulegen und stellen ein und dasselbe Originaldokument dar. Jede Partei kann die Unterschriftenseite einer Ausfertigung per Fax übermitteln.

11.5. Trennbarkeit. Sollte ein Teil dieser Vereinbarung ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so gilt dies nicht als Beeinträchtigung der Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit anderer Vereinbarungen oder Bestimmungen dieser Vereinbarung, und der nicht durchsetzbare Teil wird vom Rest der Vereinbarung abgetrennt.

11.6. Verzichtserklärungen. Ein Verzicht auf eine Nichterfüllung, einen Verstoß oder eine Nichteinhaltung im Rahmen dieser Vereinbarung ist nur dann wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und von der Partei, die durch den Verzicht gebunden werden soll, unterzeichnet wird. Aus der Unterlassung oder Verzögerung von Handlungen einer Partei in Bezug auf eine Nichterfüllung, einen Verstoß oder eine Nichteinhaltung oder aus Handlungen oder Unterlassungen der anderen Partei kann kein Verzicht abgeleitet oder impliziert werden. Ein Verzicht einer Partei auf eine Nichterfüllung, einen Verstoß oder eine Nichteinhaltung im Rahmen dieser Vereinbarung gilt nicht als Verzicht dieser Partei auf ihre Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung in Bezug auf eine fortgesetzte oder spätere Nichterfüllung, einen Verstoß oder eine Nichteinhaltung.

Vereinbarung über unabhängige Auftragnehmer

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11.7. Überschriften. Die in dieser Vereinbarung verwendeten Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.

11.8.

Anhänge. Alle Anhänge zu dieser Vereinbarung sind ein integraler Bestandteil dieser Vereinbarung, als ob sie ausführlich im Hauptteil dieser Vereinbarung aufgeführt wären.

11.9.

Konflikt. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unstimmigkeit zwischen dem Wortlaut dieses Vertrages und eines Anhangs ist der Anhang maßgeblich.

11.10. Weitere Zusicherungen. Die Parteien verpflichten sich, alle anderen Dinge zu tun und alle anderen Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig oder wünschenswert sind, um den Bestimmungen dieser Vereinbarung volle Wirkung zu verleihen.

11.11. Anzahl und Geschlecht. Sofern der Zusammenhang nichts anderes erfordert, schließen Wörter, die die Einzahl bedeuten, die Mehrzahl ein und umgekehrt, und Wörter, die das Geschlecht bedeuten, schließen alle Geschlechter ein.

11.12. Person. In diesem Abkommen ist der Begriff “Person” weit auszulegen und schließt eine Einzelperson, eine Kapitalgesellschaft, eine Personengesellschaft, einen Trust, eine nicht eingetragene Organisation, die Regierung eines Landes oder eine politische Untergliederung davon oder eine Behörde oder Abteilung einer solchen Regierung sowie die Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder sonstigen gesetzlichen Vertreter einer Einzelperson in dieser Eigenschaft ein;

11.13. Statut. Jede Bezugnahme auf ein Gesetz in diesem Abkommen schließt unabhängig davon, ob dieses Gesetz definiert oder zitiert wurde, alle aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen, alle zu diesem Gesetz vorgenommenen und in Kraft befindlichen Änderungen sowie alle Gesetze ein, die an seiner Stelle oder als Ersatz für dieses Gesetz erlassen wurden.

* * * * *

ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung in der Stadt Toronto durch ihre Unterschrift mit dem Datum auf der ersten Seite ordnungsgemäß unterzeichnet.

UOMO Media Inc.

Jueane Thiessen

/s/ Camara Alford

/s/ Jueane Thiessen

(Autorisierte Unterschrift)

Name: Camara Alford

Titel: CEO & Vorsitzender

Vertrag mit unabhängigem Auftragnehmer

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Schema A

Dienstleistungen

Der Berater wird als Chief Financial Officer des Unternehmens eingestellt. Duties include:

a) die Verwaltung und Leitung des Finanz- und Rechnungswesens der Gesellschaft gemäß den Weisungen des Vorstands und die Wahrnehmung weiterer Aufgaben, die ihm von Zeit zu Zeit vom Vorstand zugewiesen werden;

b) die Aufrechterhaltung aller für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Lizenzen auf Kosten des Beraters;

c) die Erfüllung der Aufgaben, die üblicherweise mit der Rolle eines Chief Financial Officers verbunden sind, einschließlich Akquisitionen, Veräußerungen, Bankgeschäfte, Buchhaltung und Finanzmanagement des Unternehmens vorbehaltlich der Richtlinien oder Anweisungen des Vorstands des Unternehmens;

d) das Board of Directors auf Anfrage von Zeit zu Zeit vollständig über die Angelegenheiten und Dinge zu informieren, die der Berater im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen getan hat und tun wird, und auf Anfrage des Board of Directors diese Informationen rechtzeitig schriftlich vorzulegen; und

Honorar

Das an den Berater für die Erbringung der Dienstleistungen zu zahlende Honorar beträgt $7.500.00 in der gesetzlichen Währung der Vereinigten Staaten pro Monat (oder ein anteiliger Betrag für alle Teilmonate, in denen die Dienstleistungen erbracht werden), zahlbar innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Ende des Monats, in dem die Dienstleistungen abgeschlossen wurden, vorausgesetzt, daß der Berater die Dienstleistungen vollständig erbringt und alle Anforderungen dieser Vereinbarung erfüllt.

Bringt der Consultant in einer Kalenderwoche nicht die geforderte Mindeststundenzahl auf, kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen entweder diesen Vertrag gemäß den Bestimmungen von Artikel 2 kündigen.3 kündigen oder das an den Berater zu zahlende monatliche Honorar anteilig kürzen.

Vertrag mit selbständigem Auftragnehmer

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