Die USA sind ein beliebtes Ziel für Geschäftsleute und stehen auf Platz 6 der Weltbank-Liste “Ease of Doing Business”. Für Personen, die in den USA geschäftlich tätig werden wollen, stellt das United States Citizenship and Immigration Services (USCIS) das B-1-Visum oder Geschäftsvisum aus.
B-1-Visa sind für Personen bestimmt, die in den Vereinigten Staaten an geschäftlichen Aktivitäten kommerzieller oder professioneller Art teilnehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Beratung mit Geschäftspartnern.
- Reisen zu einem wissenschaftlichen, pädagogischen, beruflichen oder geschäftlichen Kongress oder einer Konferenz zu bestimmten Terminen.
- Abwicklung eines Nachlasses.
- Aushandlung eines Vertrags.
- Teilnahme an einer Kurzzeitausbildung.
- Durchreise durch die Vereinigten Staaten: Bestimmte Personen können mit einem B-1-Visum durch die Vereinigten Staaten reisen.
- Kopfüber: Bestimmte Mitglieder des Flugpersonals können mit einem B-1-Visum als “deadhead crew” in die Vereinigten Staaten einreisen.
Die Verlängerungen sind flexibel, und Inhaber eines B-1-Visums können so oft in die USA ein- und ausfliegen, wie sie wollen.
Eignung
Der Antragsteller muss nachweisen, dass:
- ihr Hauptziel bei der Einreise in die USA darin besteht, an rechtmäßigen Geschäftspraktiken beteiligt zu sein.
- Sie beabsichtigen nicht, sich in den USA niederzulassen.
- Sie verfügen über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung von Reise-, Unterkunfts- und Geschäftskosten.
- Sie haben einen Wohnsitz außerhalb der USA, den sie nicht aufgeben werden.
- Sie haben keine anderen Beschränkungen, die ihnen für die Einreise in die USA auferlegt wurden.
Bestimmte Fälle von B-1-Visa erfordern ein Employment Authorization Document (EAD). Es gibt drei besondere Fälle, in denen es anwendbar ist:
- Der Antragsteller ist ein persönlicher oder häuslicher Bediensteter, der einen Arbeitgeber begleitet, der unter eine B-, E-, F-, H-, I-, J-, L- oder TN-Nichteinwanderungsklassifizierung fällt.
- Sie sind Hausangestellte eines US-Bürgers, der außerhalb der USA stationiert ist und das Land vorübergehend besucht.
- Sie sind Angestellte einer ausländischen Fluggesellschaft.
Das Antragsverfahren
1. Füllen Sie das Formular DS-160 aus: Dieses muss online ausgefüllt und im Portal selbst eingereicht werden. Bevor Sie mit der Beantragung beginnen, vergewissern Sie sich, dass Sie – gescannte Kopien Ihres Reisepasses, der Gewerbeanmeldung, der Einladungsdokumente, der Reiseroute und der Daten Ihrer letzten fünf Besuche in den USA haben.
2. Visagebühren: Alle Antragsteller müssen für die Beantragung des Visums eine Gebühr entrichten, die entweder per Kreditkarte oder über eine andere Form des Online-Bankings zu entrichten ist. Die Antragsgebühr für das B1-Visum beträgt 160 $, die nicht erstattet werden und nicht übertragbar sind. Außerdem wird eine Gebühr für die Ausstellung des Visums erhoben, die von Land zu Land unterschiedlich ist.
3. Vorstellungsgespräch: Jeder Antragsteller zwischen 14 und 79 Jahren muss an einem Interview in der US-Botschaft teilnehmen.
4. Erforderliche Dokumente:
- Formular DS-160, Bestätigungsseite, und Strichcode
- Gültiger Reisepass
- Soziale Medienkonten des Antragstellers
- Bestätigungsschreiben für das Vorstellungsgespräch
- Fotos, die den US-Visarichtlinien für Fotos entsprechen
- Ein Schreiben, in dem der Zweck des Besuchs dargelegt wird
- Bankauszüge
- Dokumente, aus denen die Verbindungen zum Heimatland hervorgehen (Eigentum, Arbeitsverträge, Mietverträge, Anleihen)
- Vorstrafen- oder Hintergrundüberprüfungen
- Unterlagen über frühere Besuche in den USA
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
- Ein Schreiben des Arbeitgebers über den Besuch
Gültigkeit des Visums
Das B1-Visum ist zunächst für sechs Monate gültig. Es kann auf weitere sechs Monate oder mehr verlängert werden, je nach Art der Arbeit und des Arbeitgebers, bei dem der Antragsteller beschäftigt ist.
B1 zur Green Card
Da ein Teil des Antragsverfahrens darin besteht, dass man zustimmt, nicht dauerhaft in den USA zu bleiben, kann eine Green Card nicht direkt über dieses Visum erlangt werden.
Abhängige
Für B-1 gibt es keine abhängigen Visumskategorien. Inhaber eines B1-Visums können ihren Ehepartner, ihre Kinder oder ihre Verwandten nicht einreisen lassen. Sie müssen für jeden von ihnen separat ein B2-Touristenvisum beantragen.