Die Frage, wer während des Scheidungsverfahrens in der Wohnung bleiben darf, ist kompliziert. Es gibt keine eindeutige Antwort in den für Scheidungsfälle geltenden Gesetzen und Vorschriften. Einer der häufigsten Gründe, warum ein Ehegatte Anspruch auf ausschließliche Nutzung und Besitz der ehelichen Wohnung hat, ist das Bestehen einer Schutzanordnung. Eine “Schutzanordnung” ist das, was in vielen anderen Teilen des Landes als “einstweilige Verfügung” bezeichnet wird. Diese Schutzanordnung kann einem Ehegatten das Recht auf die ausschließliche Nutzung der Wohnung einräumen, wenn der andere Ehegatte von der Wohnung ausgeschlossen wurde, nachdem er häusliche Gewalt ausgeübt hat.
Wenn Sie in der Wohnung bleiben wollen, ist es wichtig, dass Sie Ihrer Ehefrau keinen Grund geben, zu behaupten, Sie hätten häusliche Gewalt gegen sie ausgeübt. Häusliche Gewalt wird in Arizona recht großzügig ausgelegt. Selbst bloße Telefonanrufe, E-Mails und SMS können als häusliche Gewalt angesehen werden, je nach Häufigkeit und/oder Inhalt dieser Nachrichten. Wenn keine Schutzanordnung ausgestellt wurde, Sie aber dennoch das Recht auf ausschließliche Nutzung und Besitz der ehelichen Wohnung erhalten möchten, müssen Sie in Ihrer Scheidungssache einen Antrag auf diesen Status stellen. Der Richter hält eine Anhörung ab, um zu entscheiden, ob ein Ehegatte von der Wohnung ausgeschlossen werden soll. Manchmal lehnen Richter einen solchen Antrag ab und bestätigen, dass beide Parteien das Recht haben, in der Wohnung zu wohnen.
Das erinnert an den alten Film “Rosenkrieg”, in dem ein Ehepaar, das während eines strittigen Scheidungsverfahrens zusammenwohnt, sich in der Wohnung gegenseitig alle möglichen Rachegelüste entgegenbringt. Glücklicherweise kommt das Szenario des Rosenkriegs nur selten vor. Während der Rezession auf dem Immobilienmarkt in den Jahren 2007-2012 kam es jedoch häufig vor, dass geschiedene Paare während und sogar nach der Scheidung die eheliche Wohnung gemeinsam bewohnten, weil sie keinen Käufer für ihr Haus finden konnten, das stark unter Wasser stand (weil die Darlehenssumme den Wert der Wohnung überstieg).
Eine Frage, die sich manchmal stellt, ist, wer für die Hypothek, die Versorgungsleistungen und andere Ausgaben im Zusammenhang mit dem Haus aufkommen muss, wenn einer der Ehegatten die Wohnung allein nutzt. In diesem Fall wird in der Regel der Ehegatte, der das Haus besitzt, zur Zahlung der Hypothek, der Nebenkosten und kleinerer Ausgaben für die Wohnung verurteilt. Der Grund dafür ist, dass der Ehegatte, der in der Wohnung wohnt, die Wohnung in vollem Umfang nutzen kann und daher auch für die monatlichen Kosten des Aufenthalts dort verantwortlich sein sollte.
Eine Ausnahme wäre, wenn der Mietwert der Immobilie die monatliche Hypothekenzahlung bei weitem übersteigt (oder wenn die Hypothek abbezahlt ist). In diesem Fall muss der Ehegatte, der die Wohnung ausschließlich nutzt und besitzt, dem anderen Ehegatten möglicherweise die Hälfte der Differenz zwischen dem angemessenen monatlichen Mietwert und der monatlichen Hypothekenzahlung zahlen. Beträgt der Mietwert beispielsweise 2.000 $ pro Monat, die Hypothekenzahlung jedoch 1.500 $ pro Monat, so muss der Ehegatte, der die Wohnung ausschließlich nutzt, dem anderen Ehegatten unter Umständen 250 $ zahlen, was der Hälfte der Differenz von 500 $ zwischen dem monatlichen Mietwert und der monatlichen Hypothekenzahlung entspricht.
Wohnen Sie hingegen gemeinsam mit Ihrem Ehegatten in der ehelichen Wohnung, sollten Sie eine schriftliche Vereinbarung darüber treffen, welche Räume die privaten Bereiche jedes Ehegatten sind, wer für welche Aufgaben zuständig ist, wer die monatlichen Zahlungen an den Darlehensgeber zu leisten hat und wie der andere Ehegatte für seinen Anteil aufkommt, usw. Ein guter Anwalt für Familienrecht kann Ihnen helfen, viele dieser Probleme zu vermeiden, indem er ein qualitativ hochwertiges Dokument verfasst, in dem die Rechte und Pflichten jedes Ehegatten während des gemeinsamen Aufenthalts während des Scheidungsverfahrens festgelegt sind.
Wenn Sie weitere Informationen über den Wohnstatus bei einer Scheidung wünschen, ist eine kostenlose Erstberatung der beste nächste Schritt. Rufen Sie noch heute unter (602) 788-1395 an, um die gewünschten Informationen und rechtlichen Antworten zu erhalten.