Jeffrey Johnson ist ein juristischer Autor mit Schwerpunkt Personenschäden. Neben seiner Erfahrung im Familien-, Erb- und Strafrecht hat er an Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Personenschäden und staatlicher Immunität gearbeitet. Er erwarb einen Doktortitel der Universität Baltimore und arbeitete in Anwaltskanzleien und gemeinnützigen Organisationen in Maryland, Texas und North Carolina und erwarb einen MFA in Drehbuchschreiben an der Chapman University…. Full Bio → |
Geschrieben vonJeffrey Johnson |
UPDATED: Dec 19, 2020
Advertiser Disclosure
Es geht nur um Sie. Wir möchten Ihnen dabei helfen, die richtigen rechtlichen Entscheidungen zu treffen.
Wir möchten Ihnen helfen, sichere Versicherungs- und Rechtsentscheidungen zu treffen. Die Suche nach vertrauenswürdigen und zuverlässigen Versicherungsangeboten und Rechtsberatung sollte einfach sein. Dies hat keinen Einfluss auf unseren Inhalt. Unsere Meinungen sind unsere eigenen.
Redaktionsrichtlinien: Wir sind eine kostenlose Online-Ressource für alle, die mehr über Rechtsthemen und Versicherungen erfahren möchten. Unser Ziel ist es, eine objektive, unabhängige Quelle für alles zu sein, was mit Recht und Versicherungen zu tun hat. Wir aktualisieren unsere Website regelmäßig, und alle Inhalte werden von Experten geprüft.
Wenn eine Person verstirbt und ein Testament hinterlässt, müssen verschiedene Vorschriften und Verfahren befolgt werden, z. B. die Einreichung des Testaments beim Nachlassgericht und die Verteilung des Nachlassvermögens an die Begünstigten durch den Nachlassverwalter. Während des Verfahrens zur Verteilung der Vermögenswerte gemäß dem Testament können interessierte Parteien Einsicht in Kopien des Testaments verlangen. Ob eine Partei Einsichtnahme und Erhalt einer Kopie verlangt, hängt davon ab, wer sie ist, welche Rolle sie bei der Erstellung oder Verwaltung des Testaments gespielt hat und in welcher Beziehung sie zum Verstorbenen stand.
Inhaltsverzeichnis
Wer hat Anspruch auf eine Kopie des Testaments?
Jeder, der ein unmittelbarer Familienangehöriger des Verstorbenen ist, hat unabhängig davon, ob er im Testament aufgeführt ist oder nicht, einen gesetzlichen Anspruch auf Einsicht in eine Kopie. Das Gleiche gilt für jeden, der im Testament als Begünstigter aufgeführt ist. Auch Rechts- oder Finanzberater und Fachleute, die mit dem Nachlass zu tun haben, wie Treuhänder, beauftragte Anwälte und Nachlassrichter oder Gerichtsbeamte, die an der Testamentseröffnung beteiligt waren, sind berechtigt, das Testament einzusehen. Dies sind die wichtigsten Parteien, die Einsicht in ein Testament verlangen können, aber es gibt noch weitere, weniger bedeutende Personengruppen, die ebenfalls ein Recht auf Einsichtnahme und Erhalt von Kopien des Dokuments haben.
Holen Sie sich noch heute rechtliche Hilfe
Finden Sie den richtigen Anwalt für Ihr Rechtsproblem.
Gesichert mit SHA-256 Verschlüsselung
Andere Interessierte
Andere Personen, die ein Testament einsehen oder Kopien davon erhalten können, sind:
- Jede Person, die im Testament genannt wird, auch wenn sie nicht als Begünstigter auftritt;
- Jede Person, die bereits in einer früheren Version des Testaments als Begünstigter genannt wurde;
- Jede Person, die nach dem Gesetz zum Erhalt einer Erbschaft berechtigt gewesen wäre, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hätte;
- Jemand, der ein Kind hat, das im Testament genannt ist (und minderjährig ist);
- Jemand, der ein Kind hat, das Anspruch auf eine Erbschaft gehabt hätte, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hätte (und minderjährig ist);
- Jemand, der dem Verstorbenen Geld schuldet.
Abhängig von den Umständen ist diese Liste nicht ausschließlich, und andere Parteien können nachweisen, dass sie ein ausreichendes Interesse an dem Testament haben, um eine Kopie davon zu verlangen. Jeder, der mit dem Verstorbenen, der Familie oder einem Begünstigten des Vermögens in Verbindung steht, kann das Argument vorbringen, dass er berechtigt sein sollte, das Testament einzusehen.
Wie man Zugang zu einem Testament erhält
Typischerweise ist der einfachste Weg, Zugang zum Testament zu erhalten, sich an eine der Personen zu wenden, die entweder eine Kopie haben oder Zugang zu einem Testament haben, da sie verpflichtet sind, Ihnen Zugang zu gewähren, wenn Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf haben. Am besten wenden Sie sich an einen der mit dem Nachlass befassten Fachleute und nicht etwa an ein Familienmitglied. Ein Gespräch mit einem Anwalt oder Berater, dem das Testament vorliegt und der sich mit dem Gesetz auskennt, ist wesentlich effizienter als ein Gespräch mit einem Familienmitglied oder einem Freund, der Ihr Recht auf Einsicht in das Dokument möglicherweise nicht kennt. Sie können auch einen förmlichen Antrag beim Nachlassgericht stellen, dass Sie das Testament einsehen dürfen. Sobald das Testament die Testamentsvollstreckung durchlaufen hat, werden die darin enthaltenen Informationen öffentlich und sind für jeden zugänglich, der danach suchen möchte. Dies geschieht, um die Privatsphäre und die Sicherheit zu schützen und um sicherzustellen, dass alle Bestimmungen des Testaments so reibungslos und effizient wie möglich durchgeführt werden.