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Standort: Ritson Campus

NATIONALE DIPLOMA: DENTAL TECHNOLOGY

Mindestzulassungsvoraussetzungen
National Diploma Dental Technology
Bachelor of Technology Dental Technology
Master of Technology Dental Technology
Doctor of Technology Dental Technology

Um sich für das Diplom anzumelden, muss ein Lernender die Naturwissenschaften und/oder Mathematik oder ein Äquivalent auf Stufe 3 oder die mathematischen Fähigkeiten auf Stufe 6 bestanden haben (Regelung vorbehaltlich der Zustimmung des Senats am 18.3.2010). Letzteres gilt auch für NCV-Level-4-Kandidaten.

Außerdem werden erfolgreiche Bewerber auf der Grundlage einer Reihe von Beurteilungen entweder in das dreijährige Mindestprogramm für den Regelunterricht oder in ein erweitertes vierjähriges Mindestprogramm aufgenommen. Das erweiterte Curriculum wurde entwickelt, um die Entwicklung der Lernenden zu fördern und die Erfolgschancen der Studenten zu verbessern.

Die Studenten müssen vor der Bewerbung für den Kurs ein Dentallabor besuchen. Ein Nachweis über diesen Besuch wird von der Fakultät während des Bewerbungsverfahrens verlangt. Wird der Besuch nicht durchgeführt, kann dies die Bewerbung gefährden.

Registrierung

Zusätzlich zu den Anforderungen der Allgemeinen Regeln der Institution (siehe Regel G3) muss ein Lernender, der sich für das Diplom anmeldet, als Zahntechniker in Ausbildung registriert sein und die Anforderungen erfüllen, die vom Südafrikanischen Rat für Zahntechniker im 1997 geänderten Zahntechnikergesetz festgelegt wurden.

Ausbildung / Praktikum / Kooperative Ausbildung

Das Department of Dental Sciences verlangt vom Lernenden, dass er im Rahmen des Kurses (Zahntechnik und Zahnmedizinische Assistenz) eine Zeit des Erfahrungslernens absolviert. Alle vorgeschriebenen Pflicht- und Wahlfächer (Lehrangebote) und die vorgeschriebene Praktikumskomponente müssen bestanden werden, um genügend Credits zu erhalten, um sich für die Qualifikation zu qualifizieren.

Die Institution verpflichtet sich zwar, den Lernenden bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz zu unterstützen, doch liegt es in der Verantwortung des Lernenden, einen “Arbeitgeber” zu finden. Der Arbeitgeber muss von der Institution für die Zwecke des Erfahrungslernens akkreditiert sein. Eine Praktikumsvereinbarung schafft einen separaten Vertrag zwischen dem “Arbeitgeber” und dem Lernenden.

Studenten, die für Angewandte Zahntechnik II angemeldet sind, müssen der Abteilung den Nachweis erbringen, dass sie zehn (10) Tage Praktikum in einem kommerziellen Labor absolviert haben.

Studenten, die sich für Angewandte Zahntechnik III anmelden, müssen der Abteilung den Nachweis erbringen, dass sie zwanzig (20) Tage berufsbegleitendes Training in einem kommerziellen Labor absolviert haben.

Weg zum National Diploma Dental Technology

Auf der Grundlage verschiedener Einstufungstests werden erfolgreiche Bewerber entweder in ein mindestens dreijähriges oder in ein mindestens vierjähriges Programm mit erweitertem Lehrplan aufgenommen. Ein erweitertes Curriculum wurde entwickelt, um die Entwicklung der Lernenden zu fördern und die Chancen der Studenten auf einen erfolgreichen Abschluss zu verbessern.

LT1c Es gibt zwei Möglichkeiten, das Diplom für einen Erstschüler zu erlangen, und zwar wie folgt:

EINES JAHR

Mindestens drei Jahre Mindestens vier Jahre
Angewandte Zahntechnik I Zahnmorphologie I
Dentale Werkstoffkunde I Oralanatomie I
Zahntechnische Theorie I Physik und Chemie I
Zahnmorphologie I Kommunikation I
Orale Anatomie I Einführung Angewandte Zahntechnik
Physik und Chemie I Zahnärztliches Zeichnen und Schnitzen
Kommunikation I Zahnärztliche Computerkenntnisse

Jahrgang ZWEI

Angewandte Zahntechnik II Angewandte Zahntechnik I
Zahnärztliche Werkstoffkunde II Zahnärztliche Werkstoffkunde I
Zahntechnische Theorie II: Bestehend aus
Mod I: Kronen und Brücken und Kieferorthopädie II
Mod II: Chrom und Prothetik II
Zahntechnische Theorie I
Rechtskunde I Einführung in die angewandte Zahntechnik II

JAHR DREI

Angewandte Zahntechnik III Angewandte Zahntechnik II
Zahnärztliche Werkstoffkunde III Zahnärztliche Werkstoffkunde II
Zahntechnische Theorie III: Bestehend aus
Mod I: Kronen- und Brückenbau und Kieferorthopädie III
Mod II: Chrom & Prothetik III
Zahntechnik Theorie II: Bestehend aus
Mod I: Kronen- und Brückenbau und Kieferorthopädie II
Mod II: Chrom und Prothetik II
Kommunikation I Rechtskunde I

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