Gesamtkörperschaftssteuer (GCT)

Mit Wirkung für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen, gilt die GCT nur für Körperschaften, die S-Körperschaften und qualifizierte Unterkapitel-S-Tochtergesellschaften gemäß dem U.S. Internal Revenue Code sind. Diese Körperschaften müssen in Steuerjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen, weiterhin Steuererklärungen für die GCT einreichen, wenn sie ansonsten nach der GCT steuerpflichtig sind. Die entsprechenden Formulare haben sich nicht geändert. Alle anderen Körperschaften sind nun nach Kapitel 6 des Titels 11 des Verwaltungsgesetzbuchs, Unterkapitel 3-A, steuerpflichtig und werden anstelle der GCT-Steuererklärungen Unterkapitel 3-A einreichen. Weitere Informationen zur Unternehmenssteuerreform finden Sie hier.

Wer muss diese Steuer zahlen?
Alle inländischen und ausländischen Unternehmen in New York City, die:

  • Geschäfte betreiben;
  • Kapital einsetzen;
  • Eigentum oder Leasing von Immobilien in einer unternehmerischen oder organisierten Eigenschaft; oder
  • ein Büro unterhalten.

New York City erkennt die Wahl der “S Corporation” auf Bundesebene oder im Staat New York nicht an. S-Corporations unterliegen dieser Steuer. Eine steuerpflichtige Vereinigung oder eine börsennotierte Personengesellschaft wird für die Zwecke dieser Steuer wie eine Kapitalgesellschaft behandelt.

Wenn eine Kapitalgesellschaft nicht der Steuer unterliegt, aber einen leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Agenten oder sonstigen Vertreter in den fünf Stadtbezirken hat, muss sie dennoch das Formular NYC-245, den Tätigkeitsbericht für Kapitalgesellschaften, einreichen.

Wer ist von der Steuer befreit?
In den Anweisungen zu den Formularen NYC-3L und NYC-4S wird ausführlich erläutert, welche Arten von Kapitalgesellschaften von der allgemeinen Körperschaftssteuer befreit sind:

  • Stillgelegte Kapitalgesellschaften, die keine Geschäftstätigkeit ausübten oder Eigentum an in New York City gelegenen Immobilien besaßen;
  • Kapitalgesellschaften, die der New York City Banking Corporation Tax oder Utility Tax unterliegen, mit Ausnahme von Anbietern von Versorgungsleistungen, die der General Corporation Tax unterliegen;
  • Kapitalgesellschaften, die gegründet wurden, um Eigentum zu halten, wie in den Abschnitten 501(c)(2) oder (25) des Internal Revenue Code beschrieben;
  • Versicherungsgesellschaften;
  • Nicht gewinnorientierte Unternehmen, die vom Finanzministerium der Stadt New York eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben; und
  • Gesellschaften mit beschränktem Gewinn, die im Rahmen von Artikel 2 bzw. 11 des Gesetzes über die private Wohnungsbaufinanzierung organisiert und tätig sind.

Formulare und Berichte
Formulare
Steuergutschriften
Biotechnologie-Steuergutschrift
Die Biotechnologie-Steuergutschrift ist nicht für Steuerjahre verfügbar, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen.

Häufig gestellte Fragen

Automatische Verlängerung
Unternehmen, die der GCT unterliegen, können eine automatische sechsmonatige Verlängerung erhalten, indem sie das Formular NYC-EXT einreichen. Diese Verlängerung wird nur gewährt, wenn das Verlängerungsformular vor dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum der Steuererklärung eingereicht wird und die Steuer korrekt geschätzt und bezahlt wurde. Der Antrag wird abgelehnt, wenn der geschätzte Steuerbetrag nicht korrekt ist oder wenn er nicht vor dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum gezahlt wird.

Zusätzliche Verlängerungen
Ein Unternehmen mit einer gültigen sechsmonatigen Verlängerung kann bis zu zwei weitere dreimonatige Verlängerungen beantragen, indem es das Formular NYC-EXT.1 einreicht. Für jede beantragte dreimonatige Verlängerung muss ein separates Formular eingereicht werden.

Geschätzte Steuer
Wenn das Unternehmen vernünftigerweise erwarten kann, dass seine Steuer für das Steuerjahr 1.000 $ übersteigt, muss es das Formular NYC-400 (Declaration of Estimated Tax) einreichen und die geschätzte Steuer zahlen. Die geschätzte Steuer kann auch in Raten gezahlt werden. Als erste Rate der geschätzten Steuer für das laufende Jahr ist eine Zahlung in Höhe von 25 % der Steuerschuld für das vorangegangene Jahr erforderlich.

Die geschätzte Steuer muss entweder:

  1. nicht weniger als 90 % der endgültig festgesetzten Steuer oder
  2. nicht weniger als die Steuer für das vorangegangene Steuerjahr betragen.

Steuersätze
Einreichungsfristen

  • Jahreserklärungen und Steuerzahlungen müssen bis zum 15. März des Folgejahres eingereicht werden, wenn die Körperschaft einen Abrechnungszeitraum wählt, der auf dem Kalenderjahr basiert.
  • Eine Körperschaft, die einen anderen Abrechnungszeitraum als das Kalenderjahr verwendet (z.B., Ein Unternehmen, das einen anderen Abrechnungszeitraum als das Kalenderjahr verwendet (z.B. ein Steuerjahr), muss die Steuererklärung am 15. des dritten Monats nach Abschluss des Steuerjahres einreichen.

Fällt ein Fälligkeitsdatum auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, muss die Einreichung bis zum nächsten Werktag erfolgen.
Auflösungserfordernis
Nach Abschnitt 1004 des Business Corporation Law muss ab dem 1. Oktober 2009 eine Steuerfreigabe vom Finanzministerium eingeholt werden, wenn Unternehmen aufgelöst werden, die in der Stadt New York geschäftlich tätig waren und für die eine Steuerpflicht bestand. Sie müssen den Antrag auf Auflösung ausfüllen und an das Finanzministerium schicken. Das Finanzministerium sendet eine Auflösungsgenehmigung an die auf dem Antrag angegebene Adresse. Die Auflösungsgenehmigung muss den Auflösungszertifikaten beigefügt werden, die beim New York State Secretary of State eingereicht werden.

Wenn Sie kein leitender Angestellter der Körperschaft sind und einen Antrag auf Auflösung im Namen einer Körperschaft stellen, müssen Sie eine unterzeichnete und datierte Vollmacht einholen und zusammen mit Ihrem Antrag einreichen.

Rechtsgrundlage
Titel 11, Kapitel 6 (Unterkapitel 2) Administrative Code Enabling Act: Chapter 772 of the Laws of 1966

Zusätzliche Informationen
Gewerbesteuer

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