Tipps für Änderungen am Formular DS-160 nach der Einreichung

Das Außenministerium verlangt die elektronische Einreichung des Formulars DS-160, Online-Nichteinwanderungsvisumantrag, vor dem Interviewtermin einer Person in Verbindung mit einem Nichteinwanderungsvisumantrag bei einer US-Botschaft oder einem Konsulat im Ausland. Zwar können die Angaben im Formular DS-160 nach der elektronischen Einreichung nicht mehr geändert oder ergänzt werden, doch können Antragsteller, die eine Korrektur vornehmen müssen, die in den eingereichten Formularen enthaltenen Informationen auf zwei Arten abrufen. Erstens kann sich der Antragsteller, wenn der Antrag weniger als 30 Tage vor dem Datum des Zugriffs eingereicht wurde, in das System des Consular Electronic Application Center einloggen, die Antragsnummer eingeben und “Retrieve an Application” (Antrag abrufen) wählen. Wenn der Antragsteller vom System dazu aufgefordert wird, sollte er einen neuen Antrag erstellen, wodurch der gesamte frühere Antrag angezeigt wird (mit Ausnahme der Angaben zu den Reiseplänen in die USA). Wenn der Antragsteller die DAT-Datei des ursprünglichen Antrags gespeichert hat, kann er alternativ jederzeit auf die in einem eingereichten Antrag enthaltenen Informationen zugreifen und diese ändern und nach Vornahme der erforderlichen Änderungen ein neues Formular DS-160 elektronisch einreichen. Die Antragsteller müssen die Bestätigungsseiten sowohl des ursprünglichen als auch des überarbeiteten Formulars DS-160 mitbringen, wenn sie in der Botschaft oder im Konsulat erscheinen, wenn das ursprüngliche Formular DS-160 verwendet wurde, um den Visumtermin zu buchen oder die damit verbundenen Gebühren zu bezahlen, da jede Einreichung einen eindeutigen Barcode enthält.

Elizabeth Edgar

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